Wer den Job verweigert, bekommt kein AMS Geld
Eigentlich gilt diese Regelung bundesweit: Arbeitslose, die ein zumutbares Jobangebot vom Arbeitsmarktservice (AMS) ablehnen, verlieren sechs Wochen lang Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Beim zweiten und dritten Mal wird die Überweisung jeweils acht Wochen lang ausgesetzt. Wer danach noch einen Arbeitsplatz ablehnt, verliert die Zuwendung ein ganzes Jahr lang. Konkret steht im Gesetzestext:
"Wenn die arbeitslose Person sich weigert, eine ihr von der regionalen Geschäftsstelle oder einen vom Arbeitsmarktservice beauftragten, die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 AMFG durchführenden Dienstleister zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt so verliert sie für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer der auf die Pflichtverletzung folgenden sechs Wochen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld."
Strenges Gmunden
Im Bezirk Gmunden ging man nun konsequent vor. Bei 170 Personen wurden im Jahr 2015 die Zahlungen eingestellt. Dem AMS-Chef Johannes Kopf war dies sogar eine Twitter-Meldung wert:
Das Gesetz wird in Österreich unterschiedlich streng verfolgt. In Gmunden lag die Zahl der geahndeten Arbeitsverweigerungen prozentuell gesehen im landesweiten Spitzenfeld. Das strikte Verfahren sei letztlich eine Frage der Gerechtigkeit, vor allem jenen gegenüber, die auf diese Zuwendungen tatsächlich angewiesen sind, erklärt man von Seiten des AMS. Das System dürfe nicht ausgenützt werden. Robert Oberfrank, Stellenleiter der Wirtschaftskammer Gmunden, geht sogar noch weiter. Er ruft Unternehmer im Bezirk auf, das AMS zu informieren, wenn Vorstellungsgespräche nur zum „Stempel abholen“ geführt werden.
Es gibt unterschiedliche Gründe für Sanktionen im österreichischen Arbeitslosenversicherungsgesetz. So einerseits die genannte Streichung des Geldes wegen Ablehnung zumutbarer Beschäftigungsmöglichkeiten, aber auch das Ablehnen von Schulungsangeboten des Arbeitsmarktservice wäre ein Grund. „Andere Sanktionstypen erfolgen etwa wegen Eigenkündigung eines Beschäftigungsverhältnisses oder der 'Nicht- Einhaltung' von Kontrollterminen beim Arbeitsmarktservice. Diese gesetzliche Bestimmung gilt auch für Personen, die nicht Arbeitslosengeld sondern Notstandshilfe beziehen“, sagt Marius Wilk vom AMS-Österreich Vorstandsbüro.
Wie viele Verweigerer gibt es hierzulande?
Im Jahr 2015 wurden österreichweit 14.260 Bescheide wegen Arbeits- oder Schulungsverweigerung erlassen und demnach auch Zahlungsaussetzungen durchgeführt. In Wien waren es 3.371 Fälle, gefolgt von Niederösterreich mit 3.191 Bescheiden, an dritter Stelle landet Oberösterreich mit 1.822 Verweigerern. Schlusslicht ist Kärnten mit 415 Fällen.
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