Welche Maßnahmen ab heute gelten

Der Babyelefant kehrt zurück
Die Maßnahmen sollten eigentlich schon ab Freitag gelten, aber die Verordnung wurde zu knapp fertig.

Die wichtigsten Punkte

Gastronomie

Ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen Indoor nur noch 6 Personen, Outdoor nur 12 Personen an einem Tisch sitzen. In der Verordnung letzte Woche wurde zudem präzisiert, dass die Anzahl der zusätzlichen Kinder (Minderjährige bis 18 Jahre) Indoor und Outdoor sechs nicht übersteigen dürfe.

Alkohol im Freien

Nach der Sperrstunde dürfen alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten nicht konsumiert werden. "Das gilt auch für Tankstellenshops mit Gastronomielizenz sowie für Imbissstände."

Ende für Gesichtsvisiere

"Ein Mund-Nasen-Schutz muss künftig eng anliegen." Überall, wo in Österreich Maskenpflicht gilt, sogenannte "Face-Shields" als Schutzvorrichtung nicht mehr anerkannt. Stattdessen muss eine anliegende Maske getragen werden. Diese Regelung gilt ab 7. November, also nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist.

Rückkehr des Babyelefanten

Der "Babyelefant" feiert mit der Verordnung sein Comeback, nachdem die entsprechende Regelung vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben wurde und seither nur als Empfehlung galt. Jetzt werde der Ein-Meter-Abstand im öffentlichen Raum "wieder verankert als rechtsverbindliche Vorgabe". Beim Betreten öffentlicher Orte ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Mundnasenschutz

Bei geschlossenen öffentlichen Räumen muss zusätzlich Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt auch für unterirdische Passagen, sämtliche Veranstaltungen, Bahnhöfe, Haltestellen und Öffis.

Veranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als sechs bzw. zwölf Personen dürfen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen stattfinden, und müssen bei der Gesundheitsbehörde angezeigt werden. Veranstalter müssen ein "Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen". Es herrscht Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen Indoor und Outdoor. Bei behördlich genehmigten Veranstaltungen beträgt das Limit für Innenräume 1.000 Personen, draußen 1.500. Neu: Bei Veranstaltungen, die länger als drei Stunden dauern, gelten die normalen Gastronomieregeln. Wenn es sich um Veranstaltungen handelt, bei denen typischerweise Speisen und Getränke verabreicht werden, dürfen Speisen und Getränke am Sitzplatz verabreicht werden.

Bei Events ohne zugewiesene Plätze sind in geschlossenen Räumen nur sechs Erwachsene gestattet, outdoor zwölf. Dazu kommen jeweils maximal sechs Kinder. Außerdem sind diese Veranstaltungen (sofern sie nicht ohnehin der Bewilligungspflicht unterliegen) der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter Vorlage eines Präventionskonzepts anzuzeigen.

Chören und Musikkapellen

Ebenfalls neu geregelt werden Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen. Im Amateurbereich dürfen künftig nur noch sechs Personen indoor und zwölf Personen outdoor teilnehmen.

Präventionskonzept für Alten- und Pflegeheime

Es gilt Maskenpflicht für Besucher und Personal, Neuzugänge müssen getestet werden.

Palliativ- und Hospizbegleitung

Es wird ausdrücklich festgelegt, dass Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung sowie zur Begleitung kritischer Lebensereignisse jedenfalls zu ermöglichen sind. Bei allen Schutzmaßnahmen, die der Heimbetreiber vorsieht, ist besonders darauf zu achten, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und unzumutbare Härtefälle vermieden werden.

Begräbnissen

An Begräbnissen dürfen künftig nur noch bis zu 100 Personen teilnehmen - bisher waren es 500.

Sport

Der Mindestabstand ist bei der Sportausübung wieder verpflichtend. Ausgenommen sind Kontaktsportarten und "kurzfristig sportarttypischen Unterschreitungen". Heißt: Wenn ein Läufer einen anderen bei einem Wettrennen überholt, muss er keinen Mindestabstand halten. 

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