Weitere Anklage gegen Egisto Ott liegt auf dem Tisch

Zusammenfassung
- Egisto Ott wurde erneut angeklagt, diesmal wegen Amtsgeheimnisverletzung, für die Weitergabe sensibler Daten an Hans-Jörg Jenewein.
- Es besteht der Vorwurf einer Kooperation zwischen Ott und Jenewein seit August 2018, einschließlich der Weitergabe von Informationen über das Berner Club Treffen.
- Neben Ott wird Jenewein auch Amtsmissbrauch vorgeworfen, da er Informationen von einer ehemaligen Kickl-Mitarbeiterin beschafft haben soll.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat eine weitere Anklage gegen den suspendierten Chefinspektor des BVT, Egisto Ott, eingebracht. Diesmal geht es um Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Ott soll im September 2018 FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein geheime Informationen geliefert haben. Konkret geht es um Fotos und Namen von BVT-Beamten und Kollegen eines ausländischen Nachrichtendienstes. Die Fotos stammen von einem Treffen in Wien.
Gegen Ott und Jenewein wurde bereits seit Monaten verhandelt. Doch weil auch gegen Jenewein ein neuer Vorwurf hinzukam, muss sich nun ein Schöffengericht mit der Causa befassen, der Prozess startet ab Faschingsdienstag von Neuem.
Es geht um die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs, die Verletzung von Amtsgeheimnissen und datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
Laut Anklage "Kooperation" zwischen Ott und Jenewein
Laut Anklage soll es zwischen Ott und Jenewein ab August 2018 eine "Kooperation" gegeben haben. Jenewein, der dem parlamentarischen BVT-U-Ausschuss angehörte und kurzzeitig auch FPÖ-Sicherheitssprecher war, habe sich von Ott Informationen über ein Treffen des so genannten Berner Clubs beschafft. Ott - zu diesem Zeitpunkt bereits vom Dienst suspendiert - soll dem Politiker eine Liste mit Namen von BVT-Beamten übermittelt haben, die an dieser länderübergreifenden Begegnung von Nachrichtendienst-Mitarbeitern teilgenommen hatten.
Ibiza-Ermittler
Auch auf die Zusammensetzung der "Soko Tape", die nach dem Ibiza-Video zur Klärung strafrechtlicher Vorwürfe eingerichtet wurde, soll Jenewein Ott angesetzt haben.
Der Ex-Politiker soll weiters verbotenerweise Fotos im U-Ausschuss aufgenommen und diese an Ott gesendet haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei Jenewein obendrein ein Schlagring sichergestellt, weshalb dem Ex-Politiker noch ein Vergehen nach dem Waffengesetz angelastet wird.
Infos aus dem Kabinett
Ein zweiter Anklagepunkt betrifft Jenewein und eine frühere Kabinettsmitarbeiterin des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ). Jenewein wird diesbezüglich Bestimmung zum Amtsmissbrauch angekreidet. Er soll von Ende Oktober 2018 bis Anfang Mai 2019 als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses die damalige Kickl-Mitarbeiterin beauftragt haben, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern.
Auch um die Beschaffung einer protokollierten Zeugenaussage des damaligen SPÖ-Politikers Franz Schnabl, die laut Anklage für Medienschaffende gedacht war, soll Jenewein die im Innenministerium beschäftigte Frau ersucht haben. Diese wurde von der Staatsanwaltschaft als unmittelbare Täterin mitangeklagt.
Ein weiterer Anklagepunkt: Ott soll im Juni 2020 vertrauliche Informationen zu zwei BVT-Beamten und einem verdeckten Ermittler "gesteckt" haben, die in weiterer Folge vermutlich den Weg nach Deutschland fanden.
Ermittlungen zu Spionage-Vorwürfen noch im Laufen
Noch nicht gerichtsanhängig sind mehrere Spionage-Anschuldigungen gegen Ott. Am 29. März 2024 wurde er fest- und bis zum 26. Juni in U-Haft genommen. Ausschlaggebend für die Inhaftierung waren Informationen, Ott habe Diensthandys von drei früheren Kabinettsmitarbeitern des seinerzeitigen Innenministers Wolfgang Sobotka (ÖVP) und einen Signa-Laptop mit geheimen Information eines EU-Staates dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB übergeben.
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