Ott-Prozess muss noch einmal von vorne beginnen

Egisto Ott und Hand-Jörg Jenewein (re.) vor Gericht in Wien.
Zweite Anklage gegen Hans-Jörg Jenewein wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch ist rechtskräftig. Verfahren werden zusammengelegt.

Drei Tage lang wurde seit vergangenen November bereits verhandelt. Zeugen wurden gehört. Doch das alles war umsonst: Der Prozess gegen den ehemaligen BVT-Chefinspektor Egisto Ott und den früheren FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Vergehen gegen Datenschutzbestimmung im Landesgericht für Strafsachen in Wien muss wiederholt werden.

Grund ist eine zweite Anklage gegen Jenewein, die nun rechtskräftig geworden ist. Dabei geht um die Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Weil die Verfahren in Zusammenhang miteinander stehen, werden sie nun gemeinsam verhandelt. Und das bedeutet: Ein Schöffengericht ist nötig. Das Verfahren muss von vorne beginnen.

Jenewein wird vorgeworfen, eine Kabinettsmitarbeiterin des damaligen FPÖ-Innenministers Herbert Kickl beauftragt zu haben, ihm Berichte mit Informationen zu den Teilnehmern an zwei Treffen von europäischen Nachrichtendiensten zu liefern. Zudem soll er eine Zeugenaussage des damaligen SPÖ-Politikers Franz Schnabl angefordert haben.

Ein Datum für die neue Verhandlung steht noch nicht fest. Unklar ist auch, ob auch die Mitarbeiterin des Innenministeriums dann mit Ott und Jenewein auf der Anklagebank Platz nehmen muss, oder ob das Verfahren gegen die Frau separat geführt wird. 

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