„Was es wiegt, das hat’s“: Schuldspruch für Fuchs

„Was es wiegt, das hat’s“: Schuldspruch für Fuchs
Chefankläger in Innsbruck zu 72.000 Euro Geldstrafe verurteilt; nicht rechtskräftig.

Plötzlich wechselte die Gesichtsfarbe von Johann Fuchs ins Tiefrote. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien rutschte auf seinem Sessel hin und her. Keine Spur mehr von dem ruhigen, betont höflichen Auftreten, das Fuchs davor an den Tag gelegt hatte.

Die Innsbrucker Strafrichterin Andrea Steffan sprach Fuchs Mittwoch Nachmittag schuldig. Schuldig der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss. Strafdrohung: Drei Jahre Haft. So weit griff sie nach 45 Minuten Nachdenkpause nicht. Allerdings sprach sie eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 72.000 Euro aus; nicht rechtskräftig. Fuchs’ Verteidiger Martin Riedl meldete sofort „volle Berufung“ an. Nun muss sich das Oberlandesgericht Innsbruck noch einmal mit der heiklen Causa beschäftigen. Sein Amt als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft dürfte Fuchs laut gut informierten Kreisen vorerst behalten. Ein Disziplinarverfahren dürfte erst schlagend werden, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

Geleakt

Kommentare