„Was es wiegt, das hat’s“: Schuldspruch für Fuchs

„Was es wiegt, das hat’s“: Schuldspruch für Fuchs
Chefankläger in Innsbruck zu 72.000 Euro Geldstrafe verurteilt; nicht rechtskräftig.

Plötzlich wechselte die Gesichtsfarbe von Johann Fuchs ins Tiefrote. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien rutschte auf seinem Sessel hin und her. Keine Spur mehr von dem ruhigen, betont höflichen Auftreten, das Fuchs davor an den Tag gelegt hatte.

Die Innsbrucker Strafrichterin Andrea Steffan sprach Fuchs Mittwoch Nachmittag schuldig. Schuldig der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss. Strafdrohung: Drei Jahre Haft. So weit griff sie nach 45 Minuten Nachdenkpause nicht. Allerdings sprach sie eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 72.000 Euro aus; nicht rechtskräftig. Fuchs’ Verteidiger Martin Riedl meldete sofort „volle Berufung“ an. Nun muss sich das Oberlandesgericht Innsbruck noch einmal mit der heiklen Causa beschäftigen. Sein Amt als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft dürfte Fuchs laut gut informierten Kreisen vorerst behalten. Ein Disziplinarverfahren dürfte erst schlagend werden, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

Geleakt

Fuchs soll dem – aktuell suspendierten und in dieser Sache rechtskräftig freigesprochenen – Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek verraten haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige wegen übler Nachrede gegen eine Presse-Redakteurin vorbereite. Sie hatte zuvor einen kritischen Bericht über die WKStA verfasst. Ja, er habe mit Pilnacek darüber gesprochen, gab Fuchs zu. Dass er Dokumente weitergeschickt habe, bestritt er aber. Allerdings wurden diese auf Pilnaceks Handy gefunden.

TIROL: PROZESS / IBIZA U-AUSSCHUSS GEGEN OSTA JOHANN FUCHS: PILNACEK

Ex-Sektionschef Christian Pilnacek entschlug sich als Zeuge

Weiters soll Fuchs im Ibiza-Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt haben und Mailverkehr dazu – ebenfalls mit Pilnacek – zurückgehalten haben. Pilnacek, der als Zeuge in dem Prozess geladen war, verweigerte die Aussage. Denn: Gegen ihn läuft noch ein Disziplinarverfahren, zudem gibt es weitere strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn (Stichwort Hausdurchsuchung bei Michael Tojner).

Der Staatsanwalt ist überzeugt, dass Fuchs wusste, was er tat: „Er ist Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien und für 250 Staatsanwälte zuständig.“ Fuchs sei ein „ausgewiesener Kenner“ des österreichischen Strafrechts. „Er hat langjährige Erfahrung mit den Abläufen wie kaum ein anderer. Und er ist Justiz-intern bestens vernetzt.“

Mit Pilnacek verbinde ihn unter anderem eine „kritische Haltung zur WKStA. Das schweißt zusammen.“ Und schlussendlich käme kein anderer infrage, der die heiklen Schriftstücke an Pilnacek weitergeleitet haben könnte.

„Kein Hendldieb“

„Es gibt keine forensischen Beweise“, hielt Anwalt Riedl dagegen. Sein Mandant habe eine hochsensible Angelegenheit lösen wollen. „Da ging es ja nicht um einen Hendldieb. Da wollte die Justiz gegen eine kritische Journalistin vorgehen.“ Und bei der Befragung im U-Ausschuss sei Fuchs wie ein Schwerverbrecher behandelt worden.

Richterin Steffan fand schließlich klare Worte: „Ich glaube Ihnen nicht“, erklärte sie Fuchs mehrmals. Und: „Was es wiegt, das hat’s.“ Auch wenn es keine forensischen Beweise für die Informationsweitergabe gibt: „Im ganzen Akt finden sich so viele Indizien. Für mich gibt es keinen anderen Weg.“

Fuchs suchte nach der Verhandlung eilenden Schrittes das Weite. Sein Anwalt schüttelte den Kopf und rang um Worte: „Das war für mich überraschend, speziell nach dem Freispruch von Pilnacek. Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar für mich.“

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