Was es mit der FFP2-Pflicht im Freien auf sich hat
Zwei Bezirke fallen auf, Hermagor in Kärnten und Jennersdorf im Burgenland. Die 7-Tages-Inzidenzen sind dort so hoch, dass Bund, Land oder Bezirkshauptmannschaft Gegenmaßnahmen anordnen könnten, Quarantäne etwa.
Das ist möglich, sobald die Inzidenz - die durchschnittliche Infektionszahl pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen - auf zumindest 250 steigt. So haben es Landeshauptleute und Gesundheitsminister vereinbart.
Nun liegt dieser Wert am Donnerstag in Jennersdorf bei 274,9 und in Hermagor gar bei 537,3. Maßnahmen gibt es dort nur zurückhaltende: Das Land Kärnten sieht vorerst von einer Quarantäne für Hermagor ab, verlangt aber negative Corona-Tests in Skigebieten. Außerdem gilt für Personen, die positiv getestet und abgesondert wurden, kein automatisches auslaufen der Quarantäne nach zehn Tagen mehr - es muss einen negativen Test dafür geben.
Kein anderer Bezirk wie Hermagor hat derart schlechte Zahlen, nicht einmal in Tirol, das mit Corona-Mutationen und den bayerischen Restriktionen kämpft. Lienz ist mit einer Inzidenz von rund 170 am schlechtesten - aber ausgerechnet der einzige Bezirk, für den kein deutsches Einreiseverbot besteht.
Doch es gibt mehr Problembezirke in Österreich als nur jene beiden in Kärnten und im Burgenland: Hartberg-Fürstenfeld (Steiermark), St. Johann im Pongau (Salzburg) und Spittal an der Drau (Kärnten) liegen bei 7-Tages-Inzidenzen um jeweils 230, Völkermarkt (Kärnten) bei 200, Weiz (Steiermark) bei 190.
Bund will strengere Regeln
Das ist zwar nicht genug, um den Bund-Länder-Konsultationsmechanismus auszulösen, aber Aufmerksamkeit braucht es doch. In der Oststeiermark etwa dürften Cluster in Familienverbänden, aber auch Firmen und Kinderbetreuungseinrichtungen entstanden sein. Das jüngste Schreiben des Gesundheitsministeriums an die Landesregierungen ist deswegen wohl auch mit Blick auf die Problembezirke abgeschickt worden sein. Darin werden die Landeshauptleute gebeten, an strengere Maßnahmen zu denken - und FFP2-Maskenpflicht auch im Freien anzuordnen.
Sie seien „aufgefordert, hoch frequentierte Plätze auszumachen und dort bei Bedarf eine Maskenpflicht zu erlassen“, bestätigt ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstag. Im Brief an die Länder sind die Pläne aber detailliert: Wegen der Lockerung des Lockdowns am 8. Februar sei überall, wo der Mindestabstand von zwei Metern nicht „generell und durchgehend“ eingehalten werden könne, eine FFP2-Maske notwendig.
„Dabei sollen insbesondere Einkaufsstraßen mit hoher Frequenz und entsprechende Gebiete in Stadtzentren im Freien erfasst sein.“ Der Bund spielt den Ball aber deutlich ab: „Das liegt im Ermessen der Länder“, heißt es aus dem Ministerium. Bisher hat noch kein Landeschef darauf reagiert oder gar eine Maskenpflicht erlassen.
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