Was passiert, wenn die Corona-Ampel auf Rot steht?

Symbolbild: Polizisten marschierten während des Lockdowns zu Kontrollen.
Schon die zweite von vier Stufen auf der neuen Corona-Ampel bringt eine Verschärfung der Maßnahmen im alltäglichen Leben. Ein Überblick.

Die erste Schaltung der Corona-Ampel wurde am Freitag präsentiert. Fast alle Bezirke und Städte in Österreich sind grün. Gelb sind allerdings Wien, Linz, Graz und der Tiroler Bezirk Kufstein.

Der KURIER fasst zusammen, was die gelbe Ampelschaltung für die einzelnen Bereiche bedeutet:

  • Alltägliches Leben: In allen öffentlichen Verkehrsmitteln, im kompletten Handel, Banken, Post und Postpartnern gilt eine Mund-Nasen-Schutzmasken-Pflicht. Ebenso beim Betreten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs wie Apotheken, Pflegeheime, Kranken- und Kuranstalten, Arztpraxen und Ordinationen. Kunden und Besucher von Betriebsstätten (in geschlossenen Räumen) müssen ebenfalls eine Maske tragen. Da die Novelle zum Covid-19-Maßnahmengesetz voraussichtlich am 23. September beschlossen werden, treten die zusätzlichen Maßnahmen zur Schutzmaske erst mit spätestens 1. Oktober in Kraft.
  • Kultur: In geschlossenen Räumen sind nur noch 2.500 Besucher auf zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt (mehr dazu).
  • Sport: In geschlossenen Räumen gelten weiterhin die Abstandsregeln. Ausnahme gibt es bei sportartspezifischen Tätigkeiten. Wie beispielsweise beim Fußball, wo der Abstand natürlich nicht eingehalten werden kann. Im Outdoor-Bereich gelten die gleichen Regelungen, wie auch Indoor. (mehr dazu)
  • Tourismus: In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde um 1 Uhr. Für das Personal im Service gilt ab voraussichtlich 11. September eine Pflicht für den Mund-Nasen-Schutz. Abstandsregeln zwischen Besuchern bzw. Tischen und am Buffet einhalten oder andere geeignete Schutzmaßnahmen. Zudem besteht eine Empfehlung zur Erhebung der Kontaktdaten. Ausgenommen davon sind Take-Away-Restaurants. In der Hotellerie ist ein Normalbetrieb unter den bekannten Hygienemaßnahmen möglich. Auch hier gelten die Abstandsregeln wie überall. Gäste müssen in geschlossenen Gemeinschaftsbereichen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch hier wird die Erhebung der Kontaktdaten empfohlen.

Was passiert, wenn die Ampel auf Rot steht?

Zeigt die offizielle Corona-Ampel der Bundesregierung für eine Region "rot", dann heißt das, dass dort "unkontrollierte Ausbrüche und eine großflächige Verbreitung des Virus" vorliegen. Sollte das der Fall sein, treten sofort folgende 11 Schritte in Kraft:

  1. Der Mindestabstand von einem Meter ist zu allen haushaltsfremden Personen einzuhalten.
     
  2. In allen Öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, öffentlichen Bereichen, geschlossenen Räumen, bei Veranstaltungen und beim Kontakt mit Risikogruppen - also im Grunde überall außer Zuhause oder in der Natur - gilt die allgemeine Maskenpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger. Ausgenommen sind nur Kinder unter 6 Jahren sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
     
  3. Die Maskenpflicht gilt dann sogar bei Personentransporten, unter anderem im Taxi.
     
  4. Wenn möglich, sollen alle Angestellten und Mitarbeiter in das Homeoffice wechseln. Kundenkontakte sollen zudem nur noch in systemrelevanten Bereichen möglich sein, zum Beispiel in Supermärkten, Apotheken oder Tankstellen.
     
  5. Alle Schulen werden auf Notbetrieb umgestellt. Das heißt, dass vermehrt Distance-Learning angeboten und in Volksschulen und der Unterstufe höchstens Kleingruppen ganztags betreut werden dürfen. 
     
  6. Sportstätten und Fitnesscenter müssen schließen, nur Leistungssport bleibt erlaubt - allerdings unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Sport im Freien ist zudem nur noch alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt.
     
  7. Im Gesundheits- und Sozialbereich wird es ein Betretungsverbot für Besucher geben - wer also kein Patient ist oder keinen Termin hat, muss draußen bleiben. Kinder- und Palliativstationen bleiben davon aber ausgenommen.
     
  8. Veranstaltungen dürfen nicht mehr stattfinden. Das gilt sowohl für Kultur-, als auch für Sportveranstaltungen oder Messen. Nur für Beerdigungen und Trauungen soll es Ausnahmen geben.
     
  9. Touristen sollen, sofern das möglich ist, sofort ausreisen, Hotels und Pensionen werden anschließend geschlossen.
     
  10. Auch Gastronomiebetriebe sollen für Gäste schließen - Zustellungen und Selbstabholungen vor Ort bleiben aber erlaubt.
     
  11. Die allgemeine Sperrstunde für Veranstaltungen und Lokale wird auf 23:00 Uhr vorverlegt.

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