Rund 3.000 Demonstranten zogen im Oktober 2016 durch die Linzer Innenstadt, um gegen den rechtsextremen Kongress „Befreier Europas“ zu demonstrierten. Nach dem Start der an sich friedlichen Demo vermummte sich ein kleiner Teil. Ein „autonomer Block“ zündete Bengalos und beschädigte die Fassade des Lokals. Die Polizei forschte die Vermummten nie aus.
Pflicht, für Ordnung zu sorgen
Der Betreiber des Lokals sowie der Eigentümer des Gebäudes klagten schließlich die Veranstalter der Demo. Nun dürften sie auf dem Schaden und den Prozesskosten aber selbst sitzen bleiben. Das Bündnis „Linz gegen Rechts“ ging in Berufung, das Landesgericht hob das Urteil des Bezirksgerichts auf und am Montag stellte auch der OGH fest, dass die Veranstalter keine Verantwortung tragen.
Im Versammlungsgesetz steht zwar, dass der Leiter einer Demonstration für Ordnung und die Einhaltung der Gesetze sorgen muss, er müsse sich aber nur „ernsthaft bemühen“.
Das sei bei dieser Demo der Fall gewesen, heißt es in der Entscheidung des OGH: Es habe mehr Ordner gegeben als vorgesehen. Auch auf das Vermummungsverbot wurde in Durchsagen hingewiesen und es habe einen regelmäßigen Austausch mit der Polizei gegeben. Die Veranstalter können zudem nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Täter nicht ausgeforscht wurden.
Grundsätzlich hält der OGH fest, dass der Leiter einer Demonstration nur begrenzt Einfluss auf das Verhalten einzelner Teilnehmer habe und nicht jedes Risiko auf ihn übertragen werden könne. Denn das würde schlussendlich das Recht auf Versammlung behindern.
Nina Andree, die Landesvorsitzende der SJ OÖ und Raffael Schöberl von der KJÖ, die beide damals als Demo-Leiter auftraten, sprechen von einem „Sieg für die Versammlungsfreiheit“. Die Entscheidung sei richtungsweisend für kommende Demos, da sie verhindern würde, dass nur mehr jene Versammlungen anmelden, die sich etwaige Strafen und Prozesse leisten können.
Keine automatische Haftung
Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk spricht ebenfalls von einer „bemerkenswerten“ Entscheidung, warnt aber vor einem Umkehrschluss: „Das heißt jetzt nicht, dass die Veranstalter nie verantwortlich gemacht werden können“.
Der OGH hätte viel mehr genau definiert, welche Leistungen die Ordner und Leiter erbringen müssen. Der OGH hält aber klar fest, dass es keine automatische Haftung der Veranstalter einer als friedlich angelegten Demo gibt, sagt Funk.
Zuletzt forderte der damalige Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) nach den G20-Ausschreitungen in Hamburg 2017 eine solche Haftung. Es kam auch zu einigen Verschärfungen des Versammlungsgesetzes. So müssen seither 48 Stunden vor Beginn der Demo Strecke, Thema und Dauer bei der Polizei angemeldet werden. Die Haftung wurde aber nie umgesetzt.
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