Wann Demo-Veranstalter für Randale haften

Wann Demo-Veranstalter für Randale haften
Autonome beschädigten die Fassade eines Lokals in Linz. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Veranstalter nicht verantwortlich sind.

Wer haftet, wenn Demonstranten Gebäude oder Autos entlang der Demo-Route beschädigen?

Werden die einzelnen Täter nicht geschnappt, können dafür auch die Veranstalter oder die Leiter der Demonstration verantwortlich gemacht werden.

So urteilte zumindest 2019 das Linzer Bezirksgericht, nachdem im Zuge einer Demonstration Farbbeutel auf das bekannte Braulokal „Josef“ in der Landstraße geworfen worden waren. Rund 23.000 Euro sollten die Kommunistische und die Sozialistische Jugend (KJÖ und SJ) als Veranstalter zahlen. Sie hätten die Straftäter von der Demo ausschließen müssen, argumentierte das Gericht damals.

So einfach ist das aber nicht, entschied nun der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einem jahrelangen Prozess.

Kommentare