Vor Tinas Abschiebung kein Gespräch mit ihr oder ihrem Umfeld

Vor Tinas Abschiebung kein Gespräch mit ihr oder ihrem Umfeld
Nach Anfragebeantwortung zur Abschiebung eines Kindes nach Georgien Kritik an „Ignoranz gegenüber Wohl von Kindern“

Im Jänner 2021 wurde Tina (damals 12) nach Georgien abgeschoben. Rechtswidrig, befand das Bundesverwaltungsgericht. Tina kam über ein Schülervisum zurück. Dieses Schuljahr hat sie laut ihrem Anwalt gut abgeschlossen, die Ferien verbringt sie in Georgien – bei ihrer Familie, die nicht zurückkehren konnte.

Indes sorgt eine Anfragebeantwortung des Innenministeriums (BMI) an die Neos für Aufregung. Damit „offenbart das Innenministerium erstmals, dass es nie die tatsächliche Lebenssituation von Tina und ihre Verwurzelung in Österreich erhoben hat“, stellt Alexander Pollak von der Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch fest. Auch mit ihrem Umfeld sei nie gesprochen worden. Diese Ignoranz gegenüber dem Wohl von Kindern sei schockierend.

Tatsächlich fand vor der Abschiebung bzw. vor der Erstellung des Aktenvermerks kein Gespräch mit Tina statt, da „es sich bei der Abschiebung um einen formfreien Verwaltungsakt handelt und für die Setzung eines solches Aktes keine Einvernahmeverpflichtung“ bestehe, heißt es vom BMI.

Die Neos kritisieren außerdem „viele Fehler“ im Aktenvermerk. So wurde etwa angekreuzt, dass es sich um einen sensiblen und keinen sensiblen Fall handle. Jedenfalls sei nicht sorgfältig gearbeitet worden, sagt Neos-Asylsprecherin Stephanie Krisper. Eine Entschädigung für Tina und ihre Familie ist übrigens nicht vorgesehen.

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