„Wir machen das Schlimmste durch, was man durchmachen kann. Uns geht es um Gerechtigkeit“, betonte seine Familie bei der Verhandlung im Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien im vergangenen Mai. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Mathias Burger wollte die Familie 120.000 Euro einklagen. Doch die Richterin kam zum Schluss, dass es keine rechtliche Grundlage für die Forderungen gibt, und wies die Klage ab.
Allerdings bekam die Familie eine Entschädigung aus dem Terroropfer-Fonds zugesprochen – und die fiel sogar etwas höher aus als der eingeklagte Betrag.
Noch kein Urteil im Fall Vanessa P.
Noch offen ist die Entscheidung im Fall der getöteten Kellnerin und Studentin Vanessa P. Auch hier hatte die Familie 120.000 Euro eingeklagt. Die Richterin hat die Verhandlung zwar geschlossen, Urteil wurde allerdings noch keines zugestellt, wie Anwalt Norbert Wess sagt. Zudem warten Mutter und Schwester von Vanessa P. auch noch auf eine Entschädigung durch den Fonds.
„Unverständlich“, nennt das Anwalt Wess. Denn nur bei seinen Mandanten müsse man noch auf entsprechende Gutachten warten. Insgesamt zahlte der Fonds bisher 450.000 Euro aus.
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