Von Gericht abgewiesen: Keine Amtshaftung für Hinterbliebene des Terroropfers

Von Gericht abgewiesen: Keine Amtshaftung für Hinterbliebene des Terroropfers
Dafür höherer Betrag aus Mitteln des Terroropfer-Fonds im Fall Nedzip V. Die Angehörigen von Vanessa P. müssen weiter warten.

17 Menschen hatte der Attentäter von Wien am 2. November 2020 angeschossen. Vier überlebten nicht. Die Familien von zwei Verstorbenen wollten daraufhin die Republik klagen.

Unter ihnen auch die Angehörigen des 21-jährigen Nedzip V. Er war das erste Opfer des Attentäters.

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