Vogelgrippe-Verdacht in Vorarlberg: Klarheit am Montag
Die gefährliche Variante der Vogelgrippe vom Typ H5N8 hat sich entgegen erster Informationen in Vorarlberg bisher nur in einer biozertifizierten Putenfarm in Hard bestätigt. Im zweiten Verdachtsfall, der aus einem Hühnerzuchtbetrieb in Möggers (beide Bezirk Bregenz) gemeldet wurde, ist das Ergebnis noch nicht eindeutig, teilte Agrarlandesrat Erich Schwärzler am Samstagnachmittag mit.
Die am Donnerstag gezogenen Proben hätten das hoch pathogene Virus zwar angezeigt, das Ergebnis der Proben vom Freitag sei aber nicht mehr eindeutig gewesen, erklärte Schwärzler. Die neue Nachricht habe er gegen 16.00 Uhr von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bekommen. Man habe nun am Samstag noch einmal Proben entnommen und nach Mödling geschickt. Ein klares Ergebnis erwartete Schwärzler für Montag. In der Zwischenzeit bleibe die Sperre des Hühnerhofes zumindest vorübergehend aufrecht. Außerdem werde man die Entwicklung auf dem Hof nahe der bayerischen Grenze über das Wochenende genau beobachten. In Möggers war man davon ausgegangen, dass rund 4.000 Tiere getötet und seuchensicher entsorgt werden müssen. Die Keulung der Hühner wurde nun vorerst aufgeschoben.
Keulung in Hard
Die Tötung der 1.100 Puten aus der Geflügelfarm in Hard ist unterdessen am Samstag über die Bühne gegangen. Die Keulung der Tiere erfolgte tierschutzgerecht unter Einsatz eines Spezialtransporters aus der Schweiz, teilte das Land Vorarlberg in einer Aussendung mit. Zur Überwachung der Desinfektion des Fahrzeuges vor der Abfahrt war auch der Kantonsveterinär aus St. Gallen anwesend. Die Tierkadaver wurden anschließend zur Entsorgung nach Bazenheid in St. Gallen gebracht.
Schutzzonen um Farmen
Um beide Geflügelfarmen wurde eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Da der zweite Zuchtbetrieb direkt an der Grenze zu Bayern liegt, wurden beide Zonen auch auf deutsches Staatsgebiet ausgedehnt. Sie bleiben vorübergehend ebenfalls noch aufrecht.
In beiden Schutzzonen muss Geflügel ab sofort in Ställen untergebracht werden, beim Eintreten in den Stall sind Schuhe zu desinfizieren bzw. zu wechseln, getränkt werden darf auf keinen Fall mit Oberflächenwasser, und es darf kein im Freien gelagertes Futter verabreicht werden, hieß es. Zudem müssten Auffälligkeiten sofort gemeldet werden. In der Schutzzone werden zudem binnen einer Woche alle gewerblichen Betriebe von einem Amtstierarzt aufgesucht, der die Tiere untersuche und gegebenenfalls Proben entnehme. "Alles Maßnahmen, die verhindern sollen, dass sich das hoch pathogene H5N8-Virus in Vorarlberg weiter ausbreitet", gab sich Schwärzler kämpferisch.
Inkubationszeit nur wenige Tage
Die Inkubationszeit des Virus betrage laut Veterinärmedizinern nur wenige Tage, weil das H5N8-Virus für die Tiere extrem aggressiv sei. Das derzeit kalte Wetter sei zudem von Vorteil, meinte der Agrarlandesrat. Zusätzlich appellierte er auch an private Tierhalter, die Stallpflicht für ihr Geflügel im Eigeninteresse auf jeden Fall einzuhalten.
Für den Menschen ist das H5N8-Virus ebenso ungefährlich wie für Säugetiere. "Das Virus H5N8 wird seit Jahren von Virologen beobachtet. Bisher ist aber noch nie - nicht einmal bei Personen, die engen Kontakt zu infizierten Tieren hatten - eine Ansteckung nachgewiesen worden", hatte am Freitag der Vorarlberger Sanitätsdirektor Wolfgang Grabher erklärt. Auch der Geflügelverzehr sei unbedenklich, ergänzte Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP).
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