Vogelgrippe: Stallpflicht ab Samstag aufgehoben

(Symbolbild)
Die entsprechende Verordnung war Anfang Jänner in Kraft getreten, nun ist eine Besserung der Lage zu beobachten.

Nachdem in den Wintermonaten vermehrt Fälle von Geflügelpest, Subtyp H5N8, festgestellt wurden, hatte das zuständige Ministerium eine österreichweite Verpflichtung zur Stallhaltung von Geflügel erlassen. Seit Anfang März ist sowohl in Österreich wie auch international eine wesentliche Verbesserung der Lage zu beobachten. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hebt daher die Verpflichtung zur Stallhaltung mit Samstag, 25. März auf.

Da jedoch nach wie vor ein gewisses Risiko der Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände besteht, bleiben bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen österreichweit in Kraft, heißt es von Seiten des Ministeriums. Diese beinhalten, dass Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel so zu halten sind, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird. Dies umfasst jedenfalls:

  • dass die Fütterung und Tränkung der Tiere im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen muss,
  • dass die Tränkung der Tiere nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen darf und
  • dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sorgfältig zu reinigen und desinfizieren sind.

Außerdem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird. Diese Biosicherheitsmaßnahmen sind von wirtschaftlichen Betrieben, aber auch von privaten (Klein)Haltungen einzuhalten und bleiben so lange in Kraft bis die Situation eine endgültige Aufhebung erlaubt. Mit Einsetzen der wärmeren Temperaturen und mit Abschluss des Vogelzuges in die Winterquartiere wird dies für die nächsten Wochen erwartet.

In Österreich wurden insgesamt 153 Fälle bei tot aufgefundenen Wildvögeln verzeichnet, fast alle Bundesländer waren betroffen. In zwei österreichischen Betrieben mussten die dort vorhandenen Vögel tierschutzgerecht getötet und entsorgt werden.

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