Villacher Zuhälter trotz Freispruchs in U-Haft

Villacher Zuhälter trotz Freispruchs in U-Haft
Sandro H. darf nicht wegen Mordverdachts an seiner Freundin verfolgt werden.

Als „einmalige Situation“ bezeichnet Anwalt Alexander Philipp den Fall um den Villacher Zuhälter Sandro H., 44: Der Mann sitzt in U-Haft, obwohl er dem Gesetz nach noch als unschuldig gilt. Denn vom Verdacht der Anstiftung zur Brandlegung in seinem Laufhaus in Klagenfurt im November 2006 wurde er im März 2013 freigesprochen. Gegen seine – auf einen Freispruch üblicherweise folgende – Enthaftung hat die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde eingelegt und gleichzeitig Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch eingebracht.

Denn wegen des weit schwerer wiegenden Verdachts des Mordes an seiner damaligen Freundin Michaela G., 26, darf man ihn nicht verfolgen. Wie berichtet, ist die Bardame seit Februar 2006 verschwunden. Und zwar so spurlos, dass noch nicht einmal ihre Leiche gefunden wurde. „Wir haben keinen Beweis, keine Leiche“, seufzt ein Ermittler. „Wir wissen nicht einmal, ob sie tatsächlich tot ist.“

Aus der Haft entlassen kann die Justiz Sandro H. allerdings auch nicht. Dann wäre er nämlich gleich wieder weg. In Paraguay, wo er eine Frau und zwei kleine Kinder hat. Von dort wurde Sandro H. im vergangenen November an Österreich ausgeliefert. Dorthin war er 2008 aus der Strafhaft geflüchtet.

Bedingung

Und Paraguay hatte für die Auslieferung zur Bedingung gemacht, dass der Villacher für das vermutete Kapitalverbrechen nicht verfolgt werden darf. Erst muss er 45 Tage in Freiheit sein, danach dürften Ermittlungen beginnen. Doch die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass er diese Freiheit zur Rückkehr nach Paraguay nützen würde. Und die Sache begänne von vorn.

Jetzt hat die Justiz den 44-Jährigen wenigstens in Händen. Bestätigt der OGH allerdings den Freispruch wegen Brandstiftung, ist er sofort ein freier Mann; im anderen Fall wird das Verfahren neu aufgerollt und er bleibt in U-Haft.

Die Kriminalisten können nur hoffen, dass die Leiche von Michaela G. gefunden wird oder ein Zeuge sein Schweigen bricht. Wegen Mordverdachts darf gegen den Zuhälter nicht ermittelt werden. Allerdings ist die Abgängigkeit der Bardame noch ungeklärt. „Da weiter nachzuforschen, ist unser Job“, bestätigt ein Kriminalist.

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