Viele Barrieren und eine Elf-Zentimeter-Stufe

Diese elf Zentimeter hohe Stufe verhindert den barrierefreien Zugang. Es setzte eine Anzeige 
Klagenfurter Juwelier wurde wegen Hindernis angezeigt. Schlichtungsversuch vorerst gescheitert.

Geschäftslokale müssen in Österreich spätestens bis Ende 2015 barrierefrei zugänglich sein. Eine aktuelle Kärntner Studie zeigt, dass drei Viertel der Unternehmer im südlichsten Bundesland über diese gesetzliche Verpflichtung gar nicht informiert sind und nur ein Drittel die Vorschrift bereits umgesetzt hat. Ein Klagenfurter Unternehmer musste sich in diesem Zusammenhang sogar schon beim Sozialministerium verantworten.

Befragt wurden bei den von der Behindertenanwaltschaft und vom Land in Auftrag gegebenen Studie 100 Kärntner "Altbetriebe" (vor dem 1. Jänner 2006 bewilligte Gebäude), für die die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 gilt. Drei Viertel der Befragten gaben an, solche Fristen seien ihnen überhaupt nicht bekannt. Die Frage, ob ihrer Meinung nach die Barrierefreiheit im Betrieb bereits gegeben ist, beantworteten nur 35 Prozent mit Ja.

"Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung wurde in den letzten Jahren sehr häufig wegen unzureichender Barrierefreiheit von den Menschen mit Behinderungen kontaktiert", sagt Isabella Scheiflinger von der Behindertenanwaltschaft des Landes Kärnten.

Ein besonders kurioser Fall sorgt jetzt in diesem Zusammenhang für Aufsehen: der Klagenfurter Unternehmer Max Habenicht, ein bekannter Juwelier, wurde angezeigt, weil die Stufe am Eingang seiner Geschäfts elf Zentimeter misst und somit zu hoch sei. Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes sieht vor, dass gegen den Rechtsträger eines Gebäudes vorgegangen werden kann, wenn die Errichtung einer Rampe weniger als 5000 Euro kosten würde. Die Causa im Fall des Juweliers ist aber komplexer:

"Rampe bis zur Straße"

"2001 ist das Geschäft in Absprache mit dem Denkmalamt und dem Magistrat Klagenfurt umgebaut worden. Ich wollte einen ebenen Verlauf des Gehsteigs in das Geschäftslokal erwirken – das wurde vom Magistrat abgelehnt", sagt Habenicht. Jetzt könne er zwar eine Rampe bauen, "die muss allerdings eine Neigung von sechs Prozent haben und würde bis auf die Bahnhofstraße führen."

Kein Wunder, dass in der vergangenen Woche das Schlichtungsgespräch im Sozialministerium gescheitert ist und für Oktober ein neuer Termin angesetzt wurde. Vielleicht bahnt sich nun eine Lösung an. Am Montag findet eine Besichtigung im Beisein der Behindertenanwaltschaft, Vertretern der Wirtschaftskammer und eines Sachverständigen für "Barrierefreies Bauen" statt, um zu prüfen, ob vielleicht doch eine bauliche Verbesserung erwirkt werden kann.

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