Verwaltungsgericht bestätigt Strafen für Schulverweigerer

Wegen der Corona-Maßnahmen an den Schulen entschieden sich Eltern für den Heimunterricht ihrer Kinder
Kinder blieben wegen Corona-Maßnahmen zu Hause. Beschwerden gegen Strafen abgelehnt.

Wegen der Corona-Maßnahmen an Schulen wie Maskenpflicht und laufende Testungen haben zahlreiche Eltern ihre Kinder vom Unterricht in der Schule abgemeldet und daheim unterrichtet.

Wenn in so einem Fall keine Externistenprüfung zum Nachweis des Bildungserfolgs abgelegt wird, hebt die Behörde die Bewilligung für den Heimunterricht wieder auf.

Die Kinder müssen dann auf Anordnung der Schulbehörde ihre Schulpflicht wieder in der jeweiligen Schule absolvieren. Erfolgt das nicht, kommt es zu Verwaltungsstrafen, wie in den drei Fällen, die nun vom Landesverwaltungsgericht bestätigt wurden.

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