Fall eins: Ein Schüler blieb von 12. September bis 6. Oktober 2022 vom Unterricht der Mittelschule fern. Die Behörde erließ daraufhin eine Strafe von 330 Euro. Die Erziehungsberechtigte des Kindes erhob dagegen Einspruch – ohne Erfolg.
Begründungen nicht genug
Ihre Begründungen – Kindeswohl im Zusammenhang mit Corona-Testungen und der Wunsch, über die Bildung ihrer Kinder selbst zu entscheiden – waren für das Landesverwaltungsgericht nicht schlagkräftig genug.
Fall zwei und drei: Die Kinder erschienen fünf bzw. sechs Tage nicht im Unterricht – unentschuldigt. Eine Mutter begründete dies mit dem Schutz der Grundrechte und zeigte Unverständnis über die Bedingungen der erforderlichen Externistenprüfung. Strafe: 110 Euro in beiden Fällen.
Das Landesverwaltungsgericht Linz stellt damit klar, dass „in den vorliegenden Entscheidungen die besondere Bedeutung des Rechts des Kindes auf Bildung und der damit verbundene Schutz des Kindeswohls betont“ worden sei.
Rückgang
616 Schüler befanden sich in Oberösterreich zu Beginn des Schuljahres legal im häuslichen Unterricht, im Februar des heurigen Jahres waren es nur noch 482, das sind 134 weniger.
Bildungslandesrätin Christine Haberlander (ÖVP) betonte aber: „Man sollte bei der Entscheidung bedenken, dass man den Schülerinnen und Schülern wichtige soziale Kontakte nimmt und sie durch eine Abmeldung vom schulischen Unterricht auch benachteiligt. Das gemeinsame Lernen sowie die Erlebnisse mit den Freundinnen und Freunden sind ein wichtiger Teil in der Entwicklung.“
Alle Eltern können sich jederzeit dazu entscheiden, ihr abgemeldetes Kind wieder in die Schule gehen zu lassen. Dies ist während des Schuljahres jederzeit möglich.
„Ich bin davon überzeugt, dass sich alle an den Schulen dafür einsetzen werden, den zurückkehrenden Schülerinnen und Schülern den (Wieder-) Einstieg zu erleichtern“, sagte Bildungsdirektor Alfred Klampfer.
Kommentare