Verstärkte Kontrollen bei Einreise nach Österreich am kommenden Wochenende
Die Herbstferien gehen zu Ende - und damit steigt wohl auch wieder der (Rück)Reiseverkehr an den Grenzübergängen.
Die Polizei stellte am vergangenen Wochenende an den Grenzübergängen zu Slowenien und Italien jedenfalls ein verstärktes Ausreiseverhalten fest. "Es ist daher mit dem Ende der Herbstferien am kommenden Wochenende, bzw. bis hin zum Montag, mit einer hohen Einreisefrequenz zu rechnen", warnt Innenminister Karl Nehammer in einer aktuellen Aussendung. Die Präsenz der Polizisten werden daher an den betroffenen Grenzübergängen am kommenden Wochenende verstärkt, um gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden Kontrollen durchzuführen. Oberste Prämisse sei dabei "die Eindämmung der Pandemie".
„Die Corona-Situation in Österreich ist so wie in vielen anderen Ländern extrem ernst“, betonte der Innenminister. "Es liegt jetzt an jedem einzelnen von uns, Verantwortung für sich und seine Mitmenschen zu übernehmen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus zu leisten.“ Die Polizei würde in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden als Wellenbrecher gegen weitere Infektionsfälle aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko wirken, ergänzte Nehammer.
223.120 Kontrollen am vergangenen Wochenende
Allein am vergangenen Wochenende von Freitag, 23. Oktober 2020, bis Dienstag, 27. Oktober 2020, wurden an Österreichs Grenzen 223.120 Kontrollen von Polizistinnen und Polizisten durchgeführt. Bei 119.623 Kontrollen wurden Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsbehörden zur Durchführung eines Gesundheitschecks hinzugezogen. Davon musste 136 Personen die Einreise aufgrund der Covid-19-Einreiseverordnung durch die Gesundheitsbehörde verweigert werden und 1.324 Personen mussten sich im Zuge der Einreise in Heimquarantäne begeben.
Die Einreise aus EU/EWR-Staaten sowie aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und dem Vereinigten Königreich ist uneingeschränkt möglich, wenn die Einreise aus einem Staat der Anlage A erfolgt und glaubhaft gemacht wird, dass die Person sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder einem Staat der Anlage A aufgehalten hat. Möchte eine der genannten Personen aus einem Risikogebiet einreisen, muss sie ein Gesundheits-Zeugnis nach Vorlage der Einreiseverordnung mit negativem PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Kann eine Person kein Gesundheits-Zeugnis vorweisen, muss sie zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann beendet werden, wenn ein in dieser Zeit durchgeführter PCR-Test negativ ist. Erfolgt die Einreise aus einem Staat der Anlage B der Einreiseverordnung, so ist unverzüglich eine 10-tägige Quarantäne anzutreten und binnen 49 Stunden ein PCR-Test zu veranlassen. Ist der Test negativ, gilt die Quarantäne als vorzeitig beendet.
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