Verkehr: Fünf Bereiche, in denen 2021 Neuerungen bringt

Weniger Verkehr und Staus
Raser sollen mit höheren Strafen ausgebremst werden, Führer- und Zulassungsschein sollen künftig digital werden.

Neues Jahr, neue Regeln: das gilt 2021 vor allem für den Verkehr. Zwar fehlen für die meisten Vorhaben noch Details, welche Neuerungen auf heimische Autofahrer bald zu kommen, kann schon zusammengefasst werden.

1. Raser

Bei den Rasern soll der Strafrahmen auf 5.000 Euro erhöht und die Führerscheinentzugsdauer verdoppelt werden. Auch die Grenzwerte für Führerscheinabnahmen sollen gesenkt werden. Rasen soll zudem als Vormerkdelikt eingeführt werden. In besonders gefährlichen Fällen ist auch geplant, dass die Fahrzeuge beschlagnahmt werden.

2. Illegale Wettrennen

Kommen soll auch eine Strafdrohung für illegale Wettrennen, sagte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Details zu den geplanten Änderungen gab es bis Ende 2020 noch keine. Mehrere Bundesländer hatten höhere Strafen für Raser gefordert, woraufhin Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) im September das Maßnahmenpaket angekündigt hat.

3. Radar- und Laserblocker

Laut dem ARBÖ soll 2021 außerdem der Verfall von Radar- und Laserblockern kommen. Diese oder deren Gerätekomponenten mitzuführen ist bereits jetzt verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Neu ist, dass zu der bereits verordneten Geldstrafe nun auch das Gerät selbst oder deren Komponenten eingezogen beziehungsweise für verfallen erklärt werden.

4. Digitaler Führerschein

Bereits im Frühjahr soll außerdem der digitale Führerschein kommen. Im Nationalrat wurde bereits die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass weitere Schritte in Richtung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) möglich sind, geschaffen.

Für Handysignatur- bzw. Bürgerkarten-Inhaber sollen ab dem Frühling Führerschein und Zulassungsschein als digitale Varianten am Smartphone verfügbar gemacht werden.

5. Parkraumbewirtschaftung in Wien

Im kommenden Jahr steht auch eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung in Wien bevor. Details dazu sind noch nicht bekannt. Möglich ist eine Staffelung der Tarife nach Fahrzeuggröße oder Emissionen. Von einer umfassenden Neuorganisation bis zu einer bloßen Ausweitung der bestehenden Kurzparkzonen - mit Tariferhöhung - ist alles möglich, erklärte Hoffer.

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