Verfahren nach tödlicher Explosion in Glock-Werk weiter offen

KÄRNTEN: EXPLOSION AM WERKSGELÄNDE DER FIRMA GLOCK IN FERLACH
Experiment mit Knallgas soll wegen eines ungeeigneten Behälters misslungen sein, sagte Gutachter der Staatsanwaltschaft.

Im Ermittlungsverfahren zu einer tödlichen Explosion im Werk des Waffenherstellers Glock in Ferlach in Kärnten hat der Gutachter der Staatsanwaltschaft seine Expertise vorgelegt.

Das Unglück war im heurigen März passiert. Laut Gutachter wurde Knallgas in den Behälter eingeleitet, den ein Glock-Betrieb hergestellt hatte. Ziel des Versuchs war es, alternative Energiegewinnungsmethoden zu entwickeln, sagten Zeugen aus.

 

Als der Behälter zerbarst, erwischten Teile zwei Mitarbeiter. Ein 49-Jähriger wurde getötet, der zweite Mitarbeiter, damals 26 Jahre alt, schwer verletzt, unter anderem erlitt er mehrere Brüche am Kopf. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts der Gefährdung durch Sprengmittel, grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung geführt.

Es gibt mehrere Beschuldigte, fünf Mitarbeiter sowie zwei Glock-Firmen im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit. Vonseiten der Beschuldigten wurden Privatgutachten vorgelegt, die nun dem Sachverständigen der Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme vorgelegt werden, sagte Kitz. Von Unternehmensseite hieß es, der 49-Jährige habe zwar den Auftrag gehabt, hätte aber am Tag des Unglücks keinen Versuch durchführen sollen.

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