"Verspüren Sie einen Kinderwunsch?": Verbotene Frage landet vor Gericht

 "Verspüren Sie einen Kinderwunsch?": Verbotene Frage landet vor Gericht
Frau S. bewarb sich bei einer Pharmafirma und wurde nach ihrer Familienplanung gefragt. Nun trifft man sich vor Gericht.

Anita S. bezeichnet sich selbst als Feministin. Und das ist vielleicht der Grund, warum sie vor wenigen Tagen vor einem Saal des Arbeits- und Sozialgerichtes in Wien Platz nimmt. Die 39-jährige Grazerin will nicht auf sich sitzen lassen, dass sie in einem Bewerbungsgespräch die berühmte – und verbotene – Kinderwunsch-Frage gestellt bekommen hat. Es geht ihr ums Prinzip.

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Im Jänner 2021 saß die Frau vier Vertretern einer Pharmafirma gegenüber, bei der sie sich beworben hatte. Frau S. hatte es bereits in die zweite Runde geschafft, es gab positive Signale, dass sie den Job als Pharmareferentin bekommen sollte. 

Doch plötzlich sei das Gespräch in den privaten Bereich abgedriftet, einer der teilnehmenden Männer stellte Frau S. die Frage nach dem Kinderwunsch. „Ich wusste, dass er mich das nicht fragen darf. Ich wollte auf humorvolle Weise das Thema umschiffen und habe geantwortet: ,Mein Kinderwunsch ist mit meinen beiden Katzen abgeschlossen’“, erinnert sie sich.

„Ungewöhnlich“

„Das hat dann der Prokurist aufgegriffen und mich gefragt, ob das mein Ernst ist. Das sei schon ein sehr ungewöhnlicher Lebensentwurf.“ Zudem sei ihr gesagt worden, dass das Unternehmen die Familienwerte hochhalten würde.

Frau S. bekam den Job jedenfalls nicht.

Die Grazerin hat sich bereits an die Gleichbehandlungskommission gewandt – dort wurde eine Diskriminierung festgestellt. Auch das Unternehmen selbst hat Frau S. im Vorfeld 7.000 Euro außergerichtlich angeboten – allerdings nur mit einer gekoppelten Stillschweige-Verpflichtung.

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Doch Maulkorb will sich Frau S. keinen verpassen lassen, sie wählte den Weg zum Gericht – begleitet von Anwalt Klaus Strasser.

Der Richter hofft zu Beginn der Verhandlung auf ein Vergleichsangebot. Doch die Fronten sind verhärtet. „Dann machen wir halt das Hochamt.“ Doch schon beim Versuch der Klärung, wer im Unternehmen die Letztentscheidung zu Personalfragen hat, beißt er auf Granit. „Das ist eine Gemeinschaftsentscheidung“, wiederholt der Anwalt des Pharmaunternehmens mehrfach.

Personalchefin entschuldigte sich

Zumindest, dass die Frage nach dem Kinderwunsch gefallen ist, bestätigen auch die als Zeugen geladenen Firmenvertreter. Die Personalchefin schildert sogar, dass sie sich telefonisch entschuldigt hat. „Für die Frage nach dem Kinderwunsch. Aber nicht für den Verlauf des Gesprächs“, betont sie. Im Februar gibt es ein Wiedersehen im Gericht.

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Frau S. hat übrigens wenig später einen anderen Job bekommen – ohne, dass die Sprache auf ihre Familienplanung gekommen ist.

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