Rechtstipp: „Kann ich wegen meines Kinderwunsches gekündigt werden?“

Rechtstipp: „Kann ich wegen meines Kinderwunsches gekündigt werden?“
Beim Job Telefon beantworten Experten Ihre Fragen zu Arbeit und Bewerbung. Zuletzt war Anwältin Verena Kreiner am Hörer.

Alle zwei Wochen kommen Experten im Arbeitsrecht zu uns in die Redaktion. Immer Dienstags, zwischen 10 und 11 Uhr nehmen sie Anrufe unserer Leser entgegen und beantworten kostenlos und anonym Ihre Fragen. Kontakt unter 01/ 5265760.

Frage beim Job Telefon: Ich habe gegenüber meinem Chef meinen Kinderwunsch erwähnt. Einige Tage später wurde meine Kündigung ausgesprochen, obwohl man immer mit mir zufrieden war. Was kann ich tun?

Verena Kreiner: Diese Kündigung steht klar im Zusammenhang mit der Äußerung über den Kinderwunsch. Sie können die Kündigung binnen 14 Tagen wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gerichtlich anfechten. Sie müssen in diesem Verfahren glaubhaft machen, dass das Geschlecht (in diesem Fall die Äußerung des Kinderwunsches) der Grund für die Kündigung war.

Allein durch den zeitlichen Zusammenhang der Äußerung und der Kündigung ist der Zusammenhang naheliegend. Der Arbeitgeber kann in weiterer Folge glaubhaft machen, dass ein anderes Motiv wahrscheinlicher für die Beendigung des Dienstverhältnisses war. Statt einer Anfechtung hätten Sie die Möglichkeit, materiellen und immateriellen Schadenersatz für die Diskriminierung binnen sechs Monaten zu fordern.

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