Urteil als Signal
Doch es geht um mehr. „Das Urteil wird eine große Signalwirkung haben und zeigen, dass man junge Mädchen nicht in die Wohnung locken, betäuben und ohne Rücksicht vergewaltigen darf. Junge Mädchen sind kein Freiwild. Durch das Urteil soll deutlich werden, dass solche Taten von den Ermittlungsbehörden und der Justiz unermüdlich aufgeklärt werden und jeder einzelne Täter zur Verantwortung gezogen wird“, sagt die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer.
Sie fordert die Höchststrafe für die drei angeklagten Afghanen. Und das nicht mehr, wie ursprünglich angeklagt, für eine Vergewaltigung mit Todesfolge. Das Beweisverfahren habe neue Anhaltspunkte für einen Mord gezeigt.
Leonie war am 26. Juni 2021 tot auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt aufgefunden worden. Sie war an den Folgen einer Drogenüberdosis gestorben. Mindestens sechs Ecstasy-Tabletten hatte die 13-Jährige zu sich genommen.
Ein Handyvideo zeigt ihren Todeskampf. Aufgenommen hat es einer der drei Angeklagten. „Das Video entstand um 5.57 Uhr. Ich war schockiert von den Bildern, die man nicht mehr aus dem Kopf bekommt“, sagt die Staatsanwältin. Als die Rettung um 6.56 Uhr gerufen wurde, war Leonie bereits tot.
Weder Zubaidullah R. (23) noch Ibraulhaq A. (19) oder Ali H. (20) wollen für Leonies Tod verantwortlich sein. Noch einmal erklärt jeder Einzelne von ihnen, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei. Jeder will Erste Hilfe geleistet, jeder die Rettung gerufen haben. „Das kann so nicht gewesen sein. Sonst wären wir nicht hier“, stellt die Staatsanwältin klar.
Korrekte Strafe
Doch es geht nicht bloß um den fürchterlichen Tod des Mädchens. „Wir müssen mit dem Urteil klar machen, dass Mädchen und Frauen in Österreich ihre Rechte haben“, sagt Opferanwalt Florian Höllwarth. In diesem Punkt widersprechen ihm die Anwälte der Beschuldigten. „Es geht nicht um Politik und westliche Werte. Es geht darum, eine korrekte Strafe zu finden“, sagt Anwalt Wolfgang Haas.
Die acht Geschworenen kommen rasch zu einer Urteilsfindung: Leonies Tod war Mord. Der 23-jährige Zubaidullah R. hat die Tabletten in Leonies Getränk gemischt. Die beiden anderen haben nichts dagegen getan. Deshalb werden auch sie wegen Mordes durch Unterlassung verurteilt.
Zubaidullah R. muss lebenslang hinter Gitter, der 19-jährige Ibraulhaq A. wird zu 20 Jahren Haft verurteilt (bei jungen Erwachsenen die Höchststrafe, Anm.). Der 20-jährige Ali H. wird zu 19 Jahren verurteilt – er ist der einzige, der bisher keine Vorstrafen hat. Alle drei werden zudem der Vergewaltigung schuldig gesprochen.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Eines betont Richterin Anna Marchart zum Schluss: „Das hier ist kein politisches Statement.“
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