Lenkerin telefonierte und blieb straffrei

Woman talking in the car by mobile
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kostet bis zu 72 Euro Strafe. Aber nicht immer zahlt man.

Die rechte Hand am Lenkrad, die linke am Ohr samt Mobiltelefon. Zwei steirische Beamten ertappten eine Frau in derlei verbotener Manier und straften sie ab.

Allerdings hob der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark (UVS) den Strafbescheid wieder auf. Grund für dieses ungewöhnliche Urteil: Die Beamten haben die Lenkerin erst auf Privatgrund angehalten und nicht auf der öffentlichen Straße, auf der sie den Verstoß erspähten.

Ein Freibrief für telefonierende Lenker, einfach rasch vor der Polizei auf ein Privatgrundstück zu flüchten, sei das aber keiner, sagt UVS-Leiter Gerhard Gödl.

„Man kann jetzt nicht davon ableiten, zu sagen, fahrt’s einfach schnell genug weg. Das war in dem Fall eine Amtshandlung, die ein bisserl missglückt war.“ Denn die Beamten hätten es nicht nur verabsäumt, die Lenkerin schon auf der öffentlichen Straße anzuhalten. Sondern sie hätten auch übersehen, ihr deutliche Zeichen zu geben, dass sie anhalten soll. „Da dann davonzufahren, wäre schon strafbar“, erläutert Gödl.

Aber in jenem Fall warteten die Polizisten an einer Kreuzung, bis diese frei war und fuhren der Steirerin hinterher. Beim Nachfahren hatten die Beamten insbesondere bei Kurven immer wieder Sicht auf die Lenkerin, wobei sie sahen, dass sie nach wie vor das Mobiltelefon ans Ohr hielt, heißt es in dem Bescheid des UVS. Doch erst auf dem Schotterweg neben einem Reitstall holten sie die Frau sieben Minuten später ein und forderten sie auf, Strafe zu zahlen.

Strafe verweigert

Die Steirerin verweigerte mit dem Hinweis, sie befinde sich auf Privatgrund. Als eine Anzeige eintrudelte, beschwerte sie sich beim UVS und bekam Recht: Es hätte deutlich sichtbare oder hörbare Zeichen geben müssen, die einem Lenker klar signalisieren, dass die Polizei hinter ihm sei und ihn zum Anhalten auffordere. „Das ist das Spezielle beim Handyverbot“, überlegt Gödl. „Die Dame ist erst am Privatweg angesprochen worden.“

Somit geht die Steirerin straffrei aus, auch wenn ihr nicht einmal die Richter des UVS die Beteuerung glauben, sie habe gar nicht telefoniert. Oder: Wenn das der Fall gewesen wäre, hätten das die Beamten wegen ihres langen Haares nicht erkennen können: Man kann von erfahrenen und geschulten Beamten durchaus erwarten, dass sie erkennen können, ob ein Lenker ein Mobiltelefon in der Hand hat, kommentierte der UVS.

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