Reisen mit Minderjährigen: Diese Länder stellen strenge Regeln auf
Zusammenfassung
- Eine schriftliche Reisevollmacht für Minderjährige ist bei Auslandsreisen oft empfehlenswert und in manchen Ländern erforderlich, besonders bei Reisen mit Großeltern, Verwandten, Freunden oder Gruppen.
- Je nach Reiseland gelten unterschiedliche Vorgaben, wobei in Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland eine amtlich beglaubigte Vollmacht nötig ist und auch Transitländer zu beachten sind.
- Die Notariatskammer empfiehlt eine mehrsprachige Reisevollmacht mit Angaben zu Kind, Erziehungsberechtigten, Begleitperson, Reiseziel und Reisezeitraum sowie ergänzende Dokumentenkopien für Kontrollen.
Eine schriftliche Einverständniserklärung bei Auslandsreisen mit Minderjährigen ist oft empfehlenswert und in einzelnen Ländern sogar erforderlich. Daran erinnerte die Österreichische Notariatskammer am Donnerstag. Besonders relevant sei das, wenn Kinder mit Großeltern, anderen Verwandten oder Freunden verreisen oder im Rahmen eines Vereins, einer Sprachreise oder eines Feriencamps ins Ausland reisen.
Auch bei allein reisenden Jugendlichen erleichtert eine Reisevollmacht den Nachweis der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Unsicherheit besteht häufig auch bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht. Zwar ist die Zustimmung des anderen Elternteils für gewöhnliche Urlaubsreisen nicht immer erforderlich, bei Auslandsreisen oder Reisen mit Dritten ist eine schriftliche Bestätigung jedoch ratsam.
„Ob Kinder mit Großeltern verreisen, an einem Feriencamp teilnehmen oder bei getrennt lebenden Eltern unterwegs sind: Eine Reisevollmacht sorgt für klare Verhältnisse und erleichtert den Nachweis der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Das kann insbesondere bei Grenz- oder Sicherheitskontrollen wichtig sein“, erklärte Ulrich Voit, Pressesprecher der Österreichischen Notariatskammer, in einer Aussendung.
Unterschiedliche Regelungen je nach Reiseland
Innerhalb Europas bestehen laut Notariatskammer keine einheitlichen Vorgaben. In Ländern wie Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien, Serbien oder Großbritannien kann eine Reisevollmacht erforderlich oder besonders empfehlenswert sein.
Für Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland gelten darüber hinaus besondere Anforderungen. Hier ist eine amtlich beglaubigte Vollmacht erforderlich. Für Serbien wird eine Beglaubigung empfohlen. Auch mögliche Transitländer sollten bei der Reiseplanung berücksichtigt werden.
Reisevollmacht in mehrsprachiger Fassung
Die Notariatskammer empfiehlt, die Reisevollmacht möglichst in einer mehrsprachigen Fassung mitzuführen. Enthalten sein sollten jedenfalls die Daten des Kindes, der gesetzlichen Vertreter sowie der volljährigen Begleitperson. Darüber hinaus sollten das Reiseziel, der Reisezeitraum sowie aktuelle Kontaktdaten der Eltern angeführt werden.
Zusätzlich kann es sinnvoll sein, Kopien der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter mitzuführen. Dadurch lassen sich Rückfragen bei Grenz- oder Sicherheitskontrollen häufig rascher klären.
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