Ungenießbares Fleisch: Schlachthof-Leiter in U-Haft

Agrarpolitiker fordern höhere Mehrwertsteuer auf Fleisch
Betrieb ist weiterhin geöffnet, muss aber Fleisch zurückholen. Das Kontrollsystem wird erweitert.

Jener Schlachthof, der als ungenießbar eingestuftes Schweine- und Rindfleisch regulär verkauft haben soll, muss diese Ware nun zurückholen. Die Fachabteilung Gesundheit der steirischen Landesregierung ordnete das am Donnerstag per Bescheid an. Dabei geht es um jenes Fleisch, das seit Mitte September dort erzeugt wurde. Peter Wagner, Leitner der Landesveterinärdirektion, beziffert die Menge mit 7000 bis 8000 geschlachteten Schweinen. Dies ergäbe 600 Tonnen Fleisch, die an rund 30 Abnehmer im In- und Ausland gegangen seien.

Allerdings sei nicht die gesamte Ware betroffen, betont Wagner. "Schweinehäflten, die nach der Schlachtung vom Tierarzt gestempelt wurden, sind ausgenommen, da ist ja nichts passiert." Es gehe um ausgesonderte Stücke, die zerlegt unter korrekte Teile gemischt worden sein sollen.

Der Betrieb selbst ist nach wie vor geöffnet. Für eine behördlich verhängte Schließung reichten laut Landesregierung die Vorwürfe nicht, so unappetlich diese auch sein mögen. Am Dienstag erfolgte auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Graz eine Durchsuchung des steirischen Unternehmens: Dabei wurden Fleischproben gezogen sowie das noch gelagerte Fleisch gesperrt, es darf nicht mehr ausgeliefert werden.

Tipp von Mitarbeiter

Angezeigt wurde der Fall im September von der Bezirkshautpmannschaft Leibnitz, die wiederum dürfte einen Tipp von einem Mitarbeiter des Schlachthofes bekommen haben. Demnach sollen Fleischteile statt in der Tierkörperverwertung zu landen in den regulären Verkauf geraten sein. Einwandfreie Ware von Rind und Schwein sei mit diesem Fleisch vermischt worden. Vorsätzlich, wie der Vorwurf der Anklagebehörde lautet: Sie ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges, der Betriebsleiter wurde festgenommen. Am Donnerstag wurde über ihn die U-Haft verhängt, der Verdächtige sei bisher nicht geständig gewesen, gieß es von der Staatsanwaltschaft.

Ziemlich sicher sind sich die Experten, wenn es um die Frage einer möglichen Gesundheitsgefährdung von Menschen geht: Dies schließt der zuständige ÖVP-Landesrat Christopher Drexler "mit größer Wahrscheinlichkeit" derzeit aus. Genussuntauglich sei Fleisch nämlich auch schon dann, wenn das Schlachtvieh zu leicht sei oder das Fleisch selbst zu wässrig. Laut Landesveterinärbehörde entsprechen von 500 Schweinen durchschnittlich ein bis zwei nicht den Qualitätskriterien, ihr Fleisch wird als genussuntauglich eingestuft und zur Tierkörperverwertung bestimmt.

Wie der mögliche Betrug ablief

Mittlerweile ist auch klar, wie der mutmaßliche Betrug abgelaufen sein dürfte. Ein Amtstierzarzt begutachtet das Fleisch nach der Schlachtung, ungeeignete Teile werden aussortiert und in einem eigenen Kühlraum gelagert, bis sie von der Tierkörperverwertung abtransportiert werden. Diese Wartefrist dürfte genützt worden sein, um beanstandetes Fleisch wieder dort heraus zu holen und mit einwandfreier Ware zu vermengen. Das Land will diese Lücke im Kontrollsystem als Konsequenz aus dem Fall nun schließen: Schlachthöfe müssen künftig die Menge des untauglichen Fleisches melden, sobald es ausgesondert wurde.

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