Trotz Betretungsverbots: Mann tötet Frau und Kinder

Symbolbild
Als der Vater nach der Bluttat die Polizei kommen hörte, tötete er sich mit Fenstersprung selbst.

Das auslösende Motiv, warum ein 38-jähriger Mann Samstagfrüh in Hohenems in Vorarlberg seine Frau und seine beiden Töchter ermordete, dürfte er mit in den Tod genommen haben. Wenige Minuten, nachdem er seine beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren und seine 33-jährige Frau mit Messerstichen getötet haben soll, fügte er sich eine Stichverletzung in die Brust zu und warf sich aus dem Badezimmerfenster im dritten Stock.

Der Mann befand sich gegen 4.30 Uhr früh illegal in der vormals gemeinsamen Wohnung in dem Mehrparteienhaus. Nach gewalttätigen Angriffen gegen seine Frau war gegen den türkischstämmigen Österreicher am 7. August ein Betretungsverbot verhängt worden.

Genau zum Zeitpunkt, als von den Nachbarn zu Hilfe gerufene Polizisten die versperrte Wohnungstür mit Gewalt öffneten, beging der mutmaßliche Täter Selbstmord. Nachbarn hatten wegen Lärm und Schreien ein Gewaltverbrechen befürchtet und die Exekutive alarmiert.
Nach ersten Erkenntnissen dürfte der Mann seine Frau, die türkische Staatsbürgerin war, und die beiden Kinder mit mehreren Messerstichen getötet haben. Zuvor soll er die 33-Jährige auch noch mit einem kleinen Hammer attackiert haben. Die Tatwaffe dürfte laut Chefinspektor Norbert Schwendinger ein in der Wohnung gefundenes Küchenmesser sein.

Wie der Mann Zutritt zu der Wohnung bekommen hat und was dort genau passierte, war zunächst unklar. Es sei möglich, dass die Frau ihrem Mann Eintritt gewährte, meinte Schwendinger. Vor der Tat soll sich der Familienvater in der Wohnung seiner in Hohenems lebenden Eltern aufgehalten haben.

Motivsuche

Dass nach der Gewalttätigkeit im August ein möglicher Scheidungswunsch der Frau der Auslöser der Bluttat gewesen sein könnte, konnten am Samstag weder Polizei- noch Behördenvertreter bestätigen.

Der zuständige Dornbirner Bezirkshauptmann Helgar Wurzer berichtete am Samstag, dass nach dem gewalttätigem Verhalten des 38-Jährigen im August von den Behörden alle vorgesehenen Schutzmaßnahmen eingeleitet worden sind. So habe sich die Mutter auch an die Gewaltschutzstelle gewandt. „Der Frau wurde angeraten, das Betretungsverbot zu verlängern, was sie auch gemacht hat“, sagte Wurzer.
Damit wurde vom Gericht das vorerst auf 14 Tage beschränkte Wohnungsverbot ausgedehnt. Auch der beschuldigte Ehemann habe die ihm angeratene Täterberatung in Anspruch genommen. Zu beiden Seiten habe die Behörde laufend Kontakt gehalten, die Eskalation sei nicht vorhersehbar gewesen, meinte der Bezirkshauptmann.

In den vergangenen Jahren sind in Österreich mehrfach unfassbar erscheinende Bluttaten mit Angehörigen als Opfer verübt worden. In der Regel sind die Täter männlich. Bereits knapp 23 Jahre zurück liegt ein Fall in Niederösterreich, in dem ein 18-Jähriger seine Eltern, den jüngeren Bruder und eine Tante erschossen hat und Selbstmord beging.

16. September 2017: In Hohenems (Bezirk Dornbirn) tötet ein 38-jähriger Mann seine Frau (33) sowie seine beiden vier und sieben Jahre alten Töchter und begeht Suizid. Der Mann dürfte trotz eines Betretungsverbots in die Wohnung eingedrungen sein. Tatwaffe war ersten Ermittlungen zufolge ein stumpfer Gegenstand.

11. Februar 2017: Ein 36-jähriger Mann ersticht in Deutsch-Wagram (Bezirk Gänserndorf) seinen 55-jährigen Vater und seine 52-jährige Stiefmutter mit einem Küchenmesser. Seine 38-jährige Frau verletzt er schwer. Der Täter wird festgenommen und im August in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

1. Dezember 2016: In einem Haus in Böheimkirchen (Bezirk St. Pölten) werden sechs Leichen gefunden. Eine Frau hat ihre drei Kinder im Alter von sieben bis zehn Jahren, ihre Mutter und ihren Bruder erschossen und Selbstmord verübt.

2. Oktober 2016: Ein Polizist erschießt in Wien seine schwangere Freundin und erwürgt am nächsten Tag seinen 21 Monate alten Sohn. Der 23-Jährige täuscht erst eine Abgängigkeit der jungen Frau und des Kindes vor. Der Fall wird nach mehreren Tagen geklärt, der Polizist legt ein Geständnis ab und wird im Juli 2017 noch nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.

27. März 2013: In Marchegg (Bezirk Gänserndorf) tötet ein Mann seine Frau und seine Tochter mit einer Schusswaffe. Dann bringt sich der 48-Jährige um. Das Einsatzkommando Cobra wird wegen einer angeblichen Geiselnahme angefordert. Als das Verhandlungsteam aber keinen Kontakt zu dem angeblich in einem Einfamilienhaus verschanzten Mann herstellen kann, verschaffen sich die Beamten Zutritt und entdecken die Leichen.

12. November 2012: Im Tiroler Bezirk Kufstein ersticht ein 51-jähriger Mann seine beiden 13 und 23 Jahre alten Söhne mit einem Küchenmesser und tötet sich danach selbst. Die heftige Gegenwehr der Opfer bleibt wirkungslos. Über das Motiv herrscht Rätselraten.

25. Mai 2012: Ein 37-jähriger Mann kommt in der Früh in eine St. Pöltner Volksschule und holt seinen achtjährigen Sohn und dessen siebenjährige Schwester aus den Klasse. Dem Buben schießt der Mann in den Kopf. Danach flüchtet der Täter und begeht Selbstmord. Der Bub erliegt zwei Tage später seinen Verletzungen. Auslöser der Tat ist möglicherweise der Umstand, dass seine Frau wegen Gewalt in der Familie die Scheidung eingereicht hat.

1. Juli 2008: Ein 66-Jähriger erschießt in Straßhof (Bezirk Gänserndorf) wegen Streitereien um eine Wohnung seine Schwester und seinen Bruder sowie deren Ehepartner und ergreift die Flucht. Rund eineinhalb Monate später wird er festgenommen und schließlich zu 20 Jahren Haft verurteilt.

13. Mai 2008: Ein 39-jähriger PR-Berater tötet mit einer Axt in Wien seine 42-jährige Frau und die gemeinsame siebenjährige Tochter. Dann fährt er nach Oberösterreich und bringt im Einfamilienhaus seiner Eltern in Ansfelden seine 69-jährige Mutter um, als ihm diese die Tür öffnet. Seinen schlafenden Vater tötet er ebenso. Schließlich erscheint der Täter noch bei seinem Schwiegervater in Linz und bringt den 80-Jährigen ebenfalls mit der Axt um. Das Motiv des Mannes, der sich in der darauffolgenden Nacht der Polizei stellt: Er hat seinen Angehörigen die Schmach seines finanziellen Ruins ersparen wollen.

9. Jänner 2006: Ein niederösterreichischer Frühpensionist tötet nach einem Streit mit seiner Frau in Mauerbach bei Wien beinahe seine gesamte Familie. Die älteste Tochter findet ihre vier Geschwister im Alter von sieben bis zehn Jahren erdrosselt bzw. mit durchgeschnittener Kehle. Der 50-Jährige hat zuvor seine Ehefrau krankenhausreif geprügelt und begeht nach der Tat Selbstmord.

27. März 2004: Eifersucht auf die Ehefrau ist das Motiv einer Bluttat in Semriach bei Graz: Ein Landwirt tötet seine beiden neun- und elfjährigen Kinder sowie sich selbst. In einem Abschiedsbrief schreibt er, dass er seinen Sohn und seine Tochter in den Tod mitnehme, damit seine Frau ein glückliches Leben führen kann.

12. Oktober 1994: Ein 18 Jahre alter HTL-Schüler erschießt im Bezirk Amstetten mit einer Pump-Gun seine Eltern, seinen vier Jahre jüngeren Bruder und eine Tante. Dann begeht er Selbstmord, indem er mit einem Auto gegen eine Hausmauer rast. Der Bursch dürfte sich gegenüber dem Bruder benachteiligt gefühlt haben, was tiefen Hass in ihm auslöste.

Ein 38-jähriger Mann hat in der Nacht auf Sonntag in Hohenems in Vorarlberg seine Frau und seine beiden vier und sieben Jahre alten Töchter getötet. Anschließend beging er Selbstmord, die Polizei sprach daher von einem erweiterten Suizid. "Oftmals ist es bei solch einem Tathergang so, dass es bereits eine psychische Auffälligkeit gab", sagte der Psychologe Cornel Binder-Krieglstein zur APA.

Diese muss aber von außen nicht sichtbar sein, fügte der Experte vom Berufsverband Österreichischer Psychologen (BÖP) hinzu. Im Moment der Tat sei der Täter jedenfalls "in einer Ausnahmesituation. Er sieht ein Ziel, das er für sich umsetzen muss." Das ziehe derjenige dann durch, erläuterte Binder-Krieglstein.

Häufig würden sich die späteren Täter in solchen Fällen ungerecht behandelt fühlen. Die Probleme könnten aber auch in den psychopathologischen Bereich gehen - etwa, dass der Betroffene vor der Tat eine Eingebung bekommen hat, sagte der Psychologe.

Erweiterter Suizid wird laut Binder-Krieglstein oft als Schlusspunkt gesehen, "um sich aus der Verantwortung zu ziehen". Die "Idee" Recht zu haben oder sich durchsetzen zu wollen werde dabei so groß, dass der Täter etwa auch die eigenen Kinder tötet, bevor er Selbstmord begeht.

Der Fall zeigt, dass Wegweisungen und Betretungsverbote "nicht grundlos" ausgesprochen werden, betonte Binder-Krieglstein. Solche schweren Bluttaten seien aber "zum Glück Einzelfälle". Eine zusätzliche Möglichkeit zur Abwendung von Gefahren wäre es, den potenziellen Gewalttätern niederschwellige psychologische Betreuung anzubieten - eventuell anonym oder kostenfrei, sagte der Experte. Die Täter hätten oft das Gefühl, sie sind allein. Die Betreuung müsste jedenfalls von Fachkräften übernommen werden, so Binder-Krieglstein.

Bilanz. Laut Bundesverband der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen sind im vergangenen Jahr bundesweit 8637 Betretungsverbote ausgesprochen worden – die höchste Zahl seit Einführung der Maßnahme im Jahr 2000.

Die Polizei kann einen potenziellen Gewalttäter aus der Wohnung, in der durch ihn gefährdete Personen leben, wegweisen und mit einem Betretungsverbot belegen. Dieses gilt nicht nur für die Wohnung selbst, sondern auch für die unmittelbare Umgebung und bleibt für zwei Wochen aufrecht. Ob der Verdächtige das Betretungsverbot wirklich einhält, muss die Polizei innerhalb der ersten drei Tage mindestens ein Mal überprüfen. Außerdem müssen dem Gefährder alle Schlüssel abgenommen werden. Der Betroffene darf noch dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitnehmen.
Sollte es notwendig sein, in die Wohnung zurückzukehren, darf die Person dies nur in Begleitung der Polizei. Bei Missachtung droht eine Festnahme. Die gefährdeten Bewohner können durch eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht das Verbot auf vier Wochen verlängern lassen. Innerhalb dieser Zeit entscheidet das Gericht.

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