Bürger verprügelt FP-Vizebürgermeister

FPÖ-Politiker Bernhard Gassler erstattete Anzeige.
Unstimmigkeiten bei Umwidmung als mutmaßlicher Hintergrund der Attacke.

Dass Politiker hin und wieder einen Denkzettel verdienen, denkt sich so mancher Wähler. Ein Bürger der Kärntner Gemeinde Treffen im Bezirk Villach Land hat aber weit übers Ziel hinausgeschossen und nicht seine Stimme, sondern gleich die Fäuste sprechen lassen. Leidtragender war Treffens FPÖ-Vizebürgermeister Bernhard Gassler, der verprügelt und bedroht wurde.

Zugetragen hat sich die Handgreiflichkeit bereits im August. "Ich saß in meinem geparkten Auto, als ein Bürger auf mich zukam, den ich bereits seit meiner Jugend kenne. Ich dachte, er wollte mit mir sprechen und öffnete die Fensterscheibe. Plötzlich schlug er mir mit der Faust ins Gesicht und drohte mir mit dem Umbringen", bestätigt Gassler einen Bericht der Kärntner Woche. Gassler gab Gas, erstattete Anzeige bei der Polizei und fuhr schließlich ins Landeskrankenhaus Villach, wo beim 53-Jährigen eine Gesichtsverletzung sowie eine blutende Lippe diagnostiziert wurde.

Mehrkosten entstanden

"Ich bin seit 24 Jahren in der Politik, aber damit rechnet man natürlich nicht", erzählt der FPÖ-Politiker. Die Farbe seiner Partei sei wohl nicht der Grund für die Attacke gewesen, sondern vielmehr seine Funktion als Raumordnungsreferent. "Der 49-jährige Treffner ist Landwirt und ließ eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 3000 Quadratmetern in Bauland umwandeln. Das wurde auch bewilligt, war allerdings mit Kosten für Gutachten und Aufschüttungsmaßnahmen verbunden, weil es sich um hochwassergefährdetes Gebiet handelt", sagt Gassler, der im Zivilberuf Sachverständiger für Land- und Forstwirtschaft sowie Immobilienwesen ist.

Eine Entschuldigung hat Gassler vom Täter übrigens nie erhalten, nur gesehen habe er ihn öfter beim Vorbeifahren. "Aber inzwischen öffne ich das Fenster nicht mehr."

Weniger witzig ist das Strafmaß für den Landwirten im Falle einer Verurteilung: Laut Strafgesetzbuch sind für die Körperverletzung bis zu ein Jahr, für die gefährliche Drohung sogar bis zu drei Jahre Haft vorgesehen.

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