Toter Bub in Tirol: Gericht wies Anwalts-Kritik entschieden zurück

Nachdem der Vater zu Boden geschlagen wurde, war der Buggy plötzlich leer.
Landesgericht sieht unsachliche Vorhaltungen des Anwalts des Vaters: "Entscheidungen der Justiz sind nicht absurd".

Im Fall eines sechsjährigen Buben, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, hat das Landesgericht Innsbruck die öffentliche Kritik bzw. Wortwahl des Anwalts des tatverdächtigen 38-jährigen Vaters an Festnahme und U-Haft entschieden zurückgewiesen. Entscheidungen der Justiz seien "nicht absurd", wurde am Freitag in einer Aussendung festgehalten.

"Absurde Entscheidung"

Der Anwalt des Vaters hatte unter anderem bezüglich der Verhängung der Untersuchungshaft am Donnerstag von einer "gerade absurden Entscheidung" gesprochen und auch ansonsten den Tatverdacht gegen seinen Mandanten mit teils scharfen Worten und dem Wort "absurd" kritisiert. Es sei legitim, gerichtliche Entscheidungen zu kritisieren, so die Medienstelle des Landesgerichts. Solche Kritik habe aber "sachlich zu bleiben und ist sachlich vorzutragen".

"Gericht und Staatsanwaltschaft wiederholt zu unterstellen, Entscheidungen seien 'geradezu absurd', entfernt sich von sachlicher Kritik und ist indiskutabel", fanden die Verantwortlichen deutliche Worte.

Die Justiz treffe Entscheidungen ausschließlich aufgrund objektiver und sachlicher Überlegungen. Diese Entscheidungen würden entsprechend begründet. Betroffene hätten die Möglichkeit, sich dagegen mit einem Rechtsmittel zur Wehr zu setzen, wurde an das rechtsstaatliche Prozedere erinnert.

Dringend verdächtig

"Die Verhängung der Untersuchungshaft ist nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nur dann zulässig, wenn der Beschuldigte einer bestimmten Straftat dringend verdächtig, vom Gericht zur Sache und zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft vernommen worden ist und ein Haftgrund vorliegt", hieß es in der Aussendung.

Sie dürfe selbst bei Vorliegen eines Haftgrunds nicht angeordnet werden, "wenn sie zur Bedeutung der Sache oder zu der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht oder ihr Zweck durch Anwendung gelinderer Mittel erreicht werden kann." An diesen Maßstäben habe sich die Entscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung der derzeit vorliegenden Ermittlungsergebnisses orientiert.

Über den 38-Jährigen war am Donnerstag die Untersuchungshaft verhängt worden - und zwar wegen Verdunkelungs-und Tatbegehungsgefahr. Er gilt als dringend tatverdächtig, seinen geistig beeinträchtigten Sohn getötet zu haben.

Spur führte ins Leere

Ursprünglich war man nach dem Vorfall von einen Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein.

Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 38-jährige ins Visier. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.

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