Tiroler Mountainbike-Modell läuft seit 20 Jahren

Tiroler Mountainbike-Modell läuft seit 20 Jahren
Weniger Risiko: Grundbesitzer können die Haftung bei Unfällen mit dem Mountainbike abgeben.

Das Mountainbiken auf Forststraßen ist in Österreich seit 1975 gesetzlich verboten. Es gibt allerdings eigene Regelungen in den Bundesländern, die das Radfahren im Wald trotzdem möglich machen. Das Land Tirol nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein.

Die Sportart wird seit Jahren immer beliebter und ist dadurch auch für den Tourismus immer wichtiger geworden. Das war der Grund für die Überlegungen des damaligen Tiroler Landeshauptmanns Wendelin Weingartner (ÖVP): Er regte bereits vor mehr als 20 Jahren die Arbeit an einer Lösung an, um Mountainbikern das Fahren auf legalen Routen im Wald zu ermöglichen.

Davon ausgehend wurde zwischen Interessensvertretern wie Waldbesitzern, Landwirtschaftskammer, Tourismusverbänden und dem Land Tirol ein Vertragsmodell ausgehandelt.

Länder ziehen nach

Durch diesen Vertrag übernehmen die Tourismusverbände oder Gemeinden die Haftung für den Grundeigentümer, sollte es auf einer Bikestrecke zu einem Unfall kommen. Für die Waldbesitzer kann außerdem eine Entschädigungszahlung in der Höhe von einigen Cent pro Laufmeter vereinbart werden.

Das Modell regelt eine einheitliche Beschilderung für Singletrails, MTB-Routen und Bikeparks in ganz Tirol. Die Routen und Trails werden nach Schwierigkeitsgraden klassifiziert. Die Kategorien dabei reichen von sehr leicht bis schwierig.

Das sogenannte Tiroler MTB-Modell 2.0 wurde auch von anderen Bundesländern übernommen. In Kärnten gibt seit 2013 eine Regelung, die das Forstgesetz umgeht. 3000 Kilometer Mountainbikerouten wurden somit legal befahrbar.

Oberösterreich und die Steiermark haben einen derartigen Vertrag seit 2017. In Oberösterreich gibt es dadurch mehr als 2600 Kilometer an offiziellen Mountainbiketrails. In der Steiermark sind es rund 5500.

Von: Alina Neumann

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