Tirol: Neue Verordnung soll Abschuss von Wölfen erleichtern

Problemwölfe dürfen in der Schweiz abgeschossen werden (Archivbild)
Das Jagdgesetz soll im Februarlandtag geändert werden. WWF sieht in dem Vorhaben einen Verstoß gegen Europarecht.

Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung will im Februar-Landtag durch eine Änderung des Jagdgesetzes Problem- und Risikowölfen den Garaus machen. Künftig sollen diese Tiere schneller abgeschossen werden können, und zwar durch eine Gefährdungsverordnung statt eines bisher - zwischen ÖVP und Grünen ausverhandelten - dreistufigen Verfahrens. Dafür holen sich die Neo-Koalitionäre auch Schützenhilfe von der oppositionellen FPÖ.

ÖVP, SPÖ und FPÖ sprachen in einer gemeinsamen Aussendung sogar davon, dass das „Tiroler Wolfsproblem“ durch den gemeinsamen dringlichen Antrag „gelöst“ werde. „Wir sagen den Wölfen in unserem Land den Kampf an“, hieß es vom zuständigen Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP). Er zeigte sich erfreut, dass der Antrag von einer „breite Mehrheit“ im Landtag getragen werde. Geisler versicherte, dass die „Anonymität der Jägerschaft“ gewahrt werde. Landesjägermeister Anton Larcher hatte nämlich die bisherige Vorgehensweise kritisiert, weil die Namen der abschussberechtigten Personen öffentlich einsehbar waren und er dadurch Angriffe von „Radikalveganern“ befürchtet hatte.

„Der Wolf gehört in die Wildnis, aber von alleine wird er dorthin leider nicht zurückkehren. Wir sind es der Bevölkerung schuldig, dieses immer größer werdende Problem verlässlich und konsequent zu lösen“, sagte Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer (SPÖ). Auch FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger will „die Bevölkerung und die Almbauern mit diesem Problem nicht im Regen stehen lassen“. In Tirol waren im vergangenen Jahr 355 Nutztiere gerissen worden, 50 Schafe wurden bei Angriffen schwer verletzt, zahlreiche Tiere blieben vermisst.

Den Politikern sei durchaus klar, dass der Verordnungsweg „ein juristischer Grenzgang“ sei. „Solange die EU den Schutzstatus des Wolfs nicht senkt, haben wir keine andere Wahl“, man wolle das Risiko dennoch eingehen„, meinten Geisler, Dornauer und Abwerzger unisono. Eindeutig sei dagegen die Rechtsmeinung, dass weder wolfsfreie Zonen noch Zonen mit einer Bejagung nach einem “Managementplan„ möglich sind. Man könne nur Zonen ausweisen, in denen der Wolf absoluten Schutz genieße. Mit der Gefährdungsverordnung wiederum soll der Abschuss von Schad- oder Risikowölfen in einem definierten Gebiet für einen bestimmten Zeitraum freigegeben werden. Die Verordnung könne nicht durch Einsprüche verzögert werden.

Abschüsse bleiben Streitpunkt

Heftige Kritik kam indes von der Naturschutzorganisation WWF. “Streng geschützte Wölfe per Verordnung quasi pauschal zum Abschuss freizugeben, ist klar europarechtswidrig. Das sagt nicht nur die Europäische Kommission, sondern auch das vom Land Tirol kürzlich selbst beauftragte Rechtsgutachten. Außerdem ist dieser Weg auch fachlich gescheitert„, hieß es in einer Reaktion. Das Gutachten des Europarechtsexperten Walter Obwexer habe bestätigt, “dass es immer eine Einzelfallentscheidung einer zuständigen nationalen Behörde geben muss." Diese könne nicht durch eine, vorab per Verordnung, festgelegte Abfolge faktischer Ereignisse ersetzt werden.

Der Abschuss von Wölfen war in der vergangenen Regierungskonstellation aus ÖVP und Grünen oftmals Grund für koalitionäre Auseinandersetzungen gewesen. Man setzte als Kompromiss ein Fachkuratorium ein, das sich mit aktuellen Problemwölfen befasste. Auf Basis der Einschätzung des Kuratoriums wurde eine Gefährdungsverordnung und anschließend ein Abschussbescheid erlassen. Allerdings wurden diese Bescheide stets von Naturschutzorganisationen erfolgreich beeinsprucht, womit in Tirol noch kein einziger Wolf legal geschossen wurde.

Anders in Kärnten: Hier wurden, nachdem es mehrere dutzend Abschussgenehmigungen gegeben hatte, bisher zwei Wölfe gemäß einer dortigen Wolfsverordnung abgeschossen. Im Herbst war die erste Wölfin nach Erlass der Verordnung getötet worden, diesen Montag eine zweite. In ersterem Fall habe es sich um das falsche Tier gehandelt, bekrittelte der WWF am Dienstag. Dies sei im Nachhinein festgestellt worden.

Kommentare