Terroranschlag in Wien: Republik richtet Millionen-Fonds für Opfer ein

Terroranschlag in Wien: Republik richtet Millionen-Fonds für Opfer ein
Finanzprokuratur und Sozialministerium wollen Entschädigung anbieten über eine Art Gerichtsverfahren.

Lange wurde darum gerungen: Während es in Deutschland 14 Monate dauerte, bis Entschädigungen für Terroropfer vom Staat geleistet werden, sind es in Österreich nur 10. Das Sozialministerium und die Finanzprokuratur unter der Leitung von Wolfgang Peschorn errichten nun einen Fonds, über den entsprechende Zahlungen abgewickelt werden sollen.

Aus gut informierte Quelle heißt es, dass dafür 2,2 Millionen Euro bereit gestellt werden. Alle Opfer können dann entsprechende Anträge stellen, diese werden vom Weißen Ring geprüft. Alles soll ablaufen wie bei einer Gerichtsverhandlung, Entschädigungszahlungen etwa für psychischen oder physischen Schmerz werden geleistet. Dafür müssen auch Gutachten erstellt werden.

Je nachdem soll dann entschieden werden, wie viel Geld die Betroffenen erhalten. Betont wird aber, dass die Republik natürlich alle Ansprüche genau prüfen wird. Jedenfalls können etwa auch Begräbniskosten geltend gemacht werden.

Das sagen die Opferanwälte

„Endlich hat die Regierung den Opfern des Attentats vom 2. November 2020 finanzielle Hilfe zugesagt. Dieser Schritt wäre zwar schon unmittelbar nach dem Anschlag nötig gewesen, aber besser spät als nie“, sagt Rechtsanwalt Karl Newole, der für 20 Opfer Amtshaftungsansprüche wegen der Versäumnisse der österreichischen Sicherheitsbehörden im Vorfeld des Anschlags geltend macht.

„Ich danke dem Präsidenten der Finanzprokuratur, Ex-Innenminister Wolfgang Peschorn, mit dem in schwierigen monatelangen Verhandlungen hinter den Kulissen das nunmehrige Ergebnis erzielt werden konnte. Es kann das Leid der Opfer zwar nicht ungeschehen machen, aber es kann es lindern, übernimmt Verantwortung und zeigt, spät aber doch, auch Respekt“, betont Newole.

Der Strafverteidiger Norbert Wess vertritt die Mutter und Schwester jener deutschen Kunststudentin, die bei ihren Job als Kellnerin durch die Kugeln des Attentäters gestorben ist - er sieht die Sache etwas anders: „Es gibt nach wie vor keine Einigung mit der Republik und ich bin über diese Haltung verwundert“, sagt Wess zum KURIER. „Es gibt wieder einen Verhandlungstermin im November, wo wir das Ganze inhaltlich behandeln müssen. Zu meiner Verwunderung werden sämtliche Verantwortlichkeiten dem Grund nach zurückgewiesen.“

Rund einhunderttausend Euro gefordert

Laut Wess liegt aber ein Fehlverhalten der Republik vor, weil der Verfassungsschutz trotz Kenntnis nicht gegen den späteren Attentäter vorgegangen ist. „Aufgrund von Medienberichten wissen wir, dass das Innenministerium zwei Verfassungsschützer wegen des Fehlverhaltens strafangezeigt hat“, sagt Wess. „Da ist ein Verfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs anhängig.“

Wess fordert für die Hinterbliebenen knapp 100.000 Euro Schmerzensgeld und die Begräbniskosten. Alleine die Überstellung des Sargs nach Deutschland und das Begräbnis haben 13.000 Euro gekostet. Die Republik Österreich hat 2000 Euro gezahlt plus 3800 Euro für das Begräbnis.

 

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