Telefonieren am Rad kostet 50 Euro

Telefonieren am Rad kostet 50 Euro
Ab 2013 sind Fahrradstraßen und Begegnungszonen möglich. Kritik gibt es aber für die 0,8-Promille-Regelung.

Wer im kommenden Jahr telefonierend ohne Freisprecheinrichtung auf seinem Fahrrad unterwegs ist, muss 50 Euro berappen. Der gleiche Betrag, den Auto­fahrer schon jetzt bezahlen müssen.

Das sieht die Novelle der Straßenverkehrsordnung vor, deren Begutachtung am Dienstag zu Ende ging. Im Büro von Verkehrsministerin Doris Bures hofft man, das neue Gesetz am 12. Dezember in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses durchzubringen. In Kraft treten soll es dann im Laufe des Jänner 2013.

Kontroversiell

Es ist wohl das kontro­versiellste und vielleicht mutigste Gesetz im Verkehrsbereich seit vielen Jahren, denn die Experten sind bei vielen Punkten sehr unterschiedlicher Meinung. Fast ungeteilte Zustimmung gibt es eigentlich nur für die Fahrradstraße und die Begegnungszone. Bei Letzterer soll es künftig eine Tempobeschränkung von 20 km/h geben, alle Verkehrsteilnehmer sind dabei gleichberechtigt.

Die Fahrradstraße scheiterte beim letzten Anlauf 2011 an der ÖVP. Vor allem in Deutschland (Berlin, Münster) bewähren sie sich seit Jahren. Es handelt sich dabei um Straßen, die ausschließlich für Radfahrer erlaubt sind. In Münster gibt es sogar einen eigenen Fahrrad-Ring um die City, in dieser Stadt gibt es auch deshalb die höchste Radfahrerquote innerhalb der gesamten EU.

Für Kritik sorgt hingegen der Wegfall der Benutzungspflicht für Radwege. Städte und Gemeinden können nun ein eigenes Zeichen (siehe Grafik) aufstellen, dann können Radfahrer auch neben dem Radweg auf der Straße fahren. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer kritisiert, dass es keine Regeln gibt, wann die Möglichkeit von den Gemeinden und Städten genützt werden kann. Außerdem stellt sich die Frage, warum Radwege gebaut werden, wenn man sie dann nicht benützt.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) stößt sich vor allem daran, dass die Promillegrenze für Radfahrer wieder nicht von 0,8 auf 0,5 Promille herabgesetzt wird. Eigentlich war dies bereits Ende der 90er-Jahre geplant, scheiterte aber an einer Abstimmungspanne der großen Koalition. Derzeit haben Radler ab 0,8 Promille zwar die gleichen Strafen wie Autofahrer zu erwarten (mindestens 800 Euro plus Führerscheinentzug) , darunter sind sie aber besser gestellt.

Bures-Sprecherin Ma­rianne Lackner erklärt die Nicht-Senkung des Promille-Limits damit, dass „viele Experten, vor allem auch der Radlobby“ dagegen waren. Alkohol am Rad sei kein signifikantes Problem. Demgegenüber hat das KFV festgestellt, dass Radfahrer bei Unfällen um ein Drittel häufiger alkoholisiert sind als Autofahrer. „Von 2002 bis 2011 starben 42 Radfahrer bei Alkoholunfällen“, hält KFV-Geschäftsführer Othmar Thann fest. Tendenz steigend.

„Gruselspot um drei Millionen Euro“ titelte der KURIER auf den Tag genau vor drei Jahren. Damit war der Startschuss zu jener Kampagne gegen Alkohol am Steuer erfolgt, die nun zu einem Erhebungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Verkehrsministerin wegen Amtsmissbrauchs führte.

Die Geschäftsberichte des Wunschkennzeichen-Topfs (Verkehrssicherheitsfonds) haben hingegen 3,5 Millionen im Jahr 2009 und vier Millionen im Jahr 2010 vermerkt. Mit den kolportierten Zugaben der AUVA, des KFV und der Wiener Städ­tischen von je knapp einer Million Euro könnte somit die Zehn-Millionen-Euro-Marke überschritten worden sein. Dem widerspricht das Bures-Büro: „Aus dem Fonds kamen nur 2,4 Millionen Euro, 500.000 Euro wurden aus der Öffentlichkeitsarbeit für Inserate der dritten Welle zugeschossen.“ Die drei Mitwerber hätten nur 1,51 Millionen Euro dazugelegt.

Interessant ist noch ein weiteres Faktum: Die Ein­reichungsfrist für die Kam­pagne war der 17. September, die Unterlagen des späteren Siegers aber wurden erst am 18. September im Ministerium abgespeichert. Im Bures-Büro meint man, dass nicht ausschlaggebend sei, was irgendein Beamter wann abgespeichert habe. Der Geschäftsführer der Bundesbeschaffung, Andreas Nemec, sagte gegenüber dem ORF-Mittagsjournal, dass die Vergabe rechtskonform erfolgte. Der zuständige Jurist, der bei der Vergabe den Raum verlassen haben soll, hat sich laut KURIER-Informationen aber in die Privatwirtschaft verabschiedet. Dem laufenden Verfahren der beiden Agenturen blieb er unentschuldigt fern, heißt es.

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