Studentenheimverträge mit Fallen

Ein Bett, ein Schreibtisch und ein Kleiderkasten – ein typisches Studentenzimmer eines Wohnheims. Mit besserer Ausstattung steigt der Preis.
Studie spricht von 40 gesetzeswidrigen Klauseln pro Vertrag. AK mahnt Betreiber.

Ein Mal und nie wieder – so lautet das Resümee des 24-jährigen TU-Studenten Stefan S., wenn er auf Studentenwohnheime angesprochen wird. Vor zwei Jahren bezog er ein Zimmer in einem Studentenheim in Villach. Während seines einjährigen Aufenthalts hatte ihn eine Freundin besucht und übernachtet. Eine Übernachtung, die Folgen hatte. Denn laut Vertrag kostet die Benützung einer zusätzlichen Matratze 15 Euro. "Wir haben aber keine gebraucht. Und Zusatzkosten für eine Übernachtung sind im Vertrag nicht angeführt." Dennoch wurden 15 Euro von seinem Konto abgebucht.

Ein Fall, der laut Studie der Arbeiterkammer (AK), bei der die Verträge der größten Heimbetreiber Österreichs untersucht wurden, nicht der einzige ist. Das Ergebnis fällt vernichtend aus. Im Durchschnitt enthalte jeder Vertrag 40 unerlaubte Vertragsbestimmungen. Die Klauseln verstoßen zudem meist gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen.

Verbotene Klauseln

Studentenheimverträge mit Fallen
Studentenheime Betroffener Stefan Schwarz
Ein Studentenheim, in dem der Betreiber den Bewohnern laut Vertrag jederzeit ein anderes Zimmer zuweisen kann; ein vertraglicher Ausschluss von Mietzinsminderungen, obwohl ein Zimmer Mängel hat oder unbewohnbar ist; das Recht des Vermieters, den Benützungszeitraum eigenmächtig zu verkürzen – drei Klauseln, die zwar gesetzeswidrig, aber dennoch in beinahe allen Verträgen von Studentenwohnheimen enthalten sind.

Während gewöhnliche Wohnungen dem Mietrecht unterliegen, gilt für die Heimbetreiber nur das Studentenheimgesetz. Und dessen Bestimmungen sind weit weniger ausgeprägt. Und dementsprechend anfällig für gesetzeswidrige Klauseln.

Die Ursache: Oft werden vorgefertigte Verträge verwendet. In einigen Fällen haben sich darin enthaltene Klauseln sogar widersprochen. Während etwa im Gesetz eine zweimonatige Kündigungsfrist festgehalten ist, wird die Dauer im Vertrag kurzerhand auf einen Monat reduziert.

Eine Mietzinsminderung darf wiederum laut Gesetz, zum Schutz der Mieter, nicht ausgeschlossen werden. Die Klauseln sind oft nicht nur gesetzeswidrig, sondern auch zum Nachteil der Bewohner formuliert. Das Fazit der Arbeiterkammer: Der eigentliche Sinn des Vertrages, nämlich Rechte und Pflichten beider Seiten festzulegen, werde klar verfehlt.

Bei einem Lokalaugenschein in einem Wohnheim in der Strozzigasse waren die Bewohner eher wortkarg. Die Mehrheit konnte sich über die Wohnsituation in den Studentenheimen nicht beschweren. Hakt man nach, erklärt sich auch, warum. "Diejenigen, die Probleme haben oder aufzeigen, sind ohnehin nicht lange da", gibt ein 23-jähriger Student aus Deutschland zu.

Kein Musterprozess

Der 24-jährige Stefan S. gab jedoch nicht kampflos auf und zog vor Gericht: "Mir ging es ums Prinzip." Eine Woche vor der Verhandlung lenkte der Betreiber ein. Eine außergerichtliche Einigung war die Folge. Und der Betreiber hat sich einen Musterprozess, auf den anderen Studenten verweisen könnten, erspart.

Die kontrollierten Betreiber wurden von der AK informiert. Sabine Straßer, Geschäftsführerin bei home4students, kann die Kritik nicht nachvollziehen: "Da müssen alte Verträge überprüft worden sein." Mit Studenten gebe es keine Probleme, zu einzelnen Vorwürfen wollte sie sich nicht äußern.

Studentenheimverträge mit Fallen
Walter Tancsits, Geschäftsführer Stuwo AG (honorarfrei)
Walter Tancsits, Geschäftsführer der Stuwo AG, sieht die Bewertung hingegen zwiespältig. Demnach sei ein Studentenheim eine Gemeinschaftseinrichtung und keine Wohnung. "Wenn alles geregelt ist, gibt es keine innere Demokratie mehr."

Allerdings gewinnt er der Überprüfung auch Positives ab: "Ich sehe das Ergebnis als nützlichen Hinweis zur Verbesserung." Vor allem beim Thema Transparenzgebot soll es Änderungen geben. "Das Studentenheimgesetz entspricht sicher nicht mehr dem Stand der Dinge."

Ein 14 m² großes Einzelzimmer mit Dusche, WC & Vorraum. Dazu eine gemeinsame Sauna, ein Fitnessraum sowie bei Bedarf ein Zimmer zum Musizieren. Für dieses Angebot zahlen die Bewohner der Strozzigasse 381 Euro pro Monat. Entscheidet man sich hingegen für ein Zweibettzimmer, verringern sich die monatlichen Kosten auf je 300 Euro.

Die Preise zwischen den Betreibern variieren je nach Lage der Heime sowie der Ausstattung. Die Skala reicht dabei von knapp über 200 Euro bis zu über 700 Euro für die Luxusvariante. „Die Vielfalt ist sehr groß, damit alle Studierenden nach ihren Möglichkeiten und Wünschen etwas Passendes finden“, erklärt Wolfgang Mohl von der Österreichischen Jugendarbeiterbewegung (ÖJAB).

Zwischen Wien und Heimen in den übrigen Bundesländern unterscheiden sich die Preise für die gleiche Kategorie hingegen nur gering. Dafür sei es dort jedoch für Studierende leichter, auch kurzfristig einen Platz zu bekommen.

Zimmersuche

Denn mit Sommerende sind die Zimmer für das kommende Semester bereits vergeben. „Nur mit Glück kann man auf einzelne Restplätze hoffen, die vielleicht durch kurzfristige Absagen noch entstehen“, meint Mohl.

Ein unkonventionelles Angebot bietet die Österreichische Jugendarbeiterbewegung wiederum im dritten Bezirk an. Eine Generationen-Wohngemeinschaft soll Menschen unterschiedlichen Alters und in unterschiedlichen Lebensabschnitten ein gemeinsames Zuhause in einem familienähnlichen Umfeld bieten.

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