Strengere Strafen für Missstände in Pflege

Strengere Strafen für Missstände in Pflege
Land Kärnten beschließt neues Heimgesetz, Qualitätszertifikat vorgeschrieben.

Verpflichtende Qualitätszertifikate für alle 76 Alten- und Pflegeheime, Zutrittsrecht beim Verdacht von illegalen Einrichtungen und Strafen bis zu 30.000 Euro – das sind die Eckpunkte des neuen Kärntner Heimgesetzes. Es wurde am Dienstag in der Regierungssitzung beschlossen.

Mit einem Qualitätsmanagementsystem, das künftig für den Betrieb einer Pflegeeinrichtung vorgeschrieben ist, will Kärnten eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen. "Die Freiwilligkeit in diesem Bereich ist damit Geschichte. Das Land fördert die Qualitätsschulungen pro Heim mit 4980 Euro", sagt Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ). Eine weitere Neuerung sieht die Realisierung einer zentralen Pflegedatenbank vor. Pflegeeinrichtungen sind künftig verpflichtet, ihre Belegsituation laufend in einer solchen bekannt zu geben.

Das Heimgesetz beinhaltet außerdem strengere Strafen bei Pflege-Missständen. Lagen die Mindest-Geldbußen bei Verwaltungsübertretungen bisher bei 300 Euro, so werden sie nun bei 3000 Euro angesiedelt sein. Im Wiederholungsfall sind Strafen bis zu 30.000 Euro vorgesehen.

In der Vergangenheit war die Überprüfungsmöglichkeit bei Verdachtsfällen der Illegalität nur eingeschränkt gegeben. So mussten im Vorjahr die Kontrollorgane unverrichteter Dinge abziehen, weil sich die Betreiber einer illegalen Pflegestelle in Pörtschach auf ihr Hausrecht beriefen. Das neue Gesetz räumt dem Land das Recht zum Zutritt durch Befehls- und Zwangsgewalt ein.

Gehaltsstreit eskaliert

Säbelrasseln ist indes im Konflikt zwischen den Pflegekräften der Landeskrankenhäusern und dem Land selbst zu hören. Pfleger und Pflegeassistenten fordern bekanntlich Gehaltserhöhungen, dafür wäre ein Landeszuschuss von 15 Millionen jährlich vonnöten.

Weil eine Einigung in weiter Ferne scheint, wird der Betriebsrat der Krankenanstalten rund um den Vorsitzenden Arnold Auer am Mittwoch Protestmaßnahmen beschließen. "Am 7. April gibt es in allen fünf Landeskrankenanstalten zweistündige Betriebsversammlungen. Der nächste Schritt sind Streiks, bei denen es zu Einschränkungen des Betriebes kommen wird", kündigt Auer an.

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