„Ich fürchte, es geht im neuen Gesetz mehr um Tierverbote als um Tierschutz“, sagt Popper. So könnten künftig sogenannte Positivlisten erstellt werden, die regeln, welche Tiere gehalten, gezüchtet und verkauft werden dürfen. In Österreich könnte etwa die Haltung gewisser Wildtiere wie Papageien oder Reptilien eingeschränkt werden. Wobei diese Tiere seit Jahrzehnten in Österreich nachgezüchtet werden, so gesehen seien sie keine Wildtiere, sagt Popper. „Und die Haltung ist ihrer Biologie entsprechend übrigens sehr gut möglich.“
"Illegale Kanäle"
Befürworter betrachten Positivlisten als Möglichkeit, für eine tierschutzgerechte Haltung zu sorgen. „Dieses Denkmodell gibt es bei radikalen Tierschutzorganisationen seit 50 Jahren“, erklärt Popper. Erfolge habe man damit seines Wissens aber nie erzielt: „Im Gegenteil. Sie wurden wieder abgeschafft, weil die Tiere dann auf illegalen Kanälen besorgt wurden.“
Popper erachtet Positivlisten in erster Linie als „Bürokratiemonster“: „Werden dann 1.000 Reptilien beurteilt, und dann wird subjektiv entschieden, welches Chamäleon erlaubt ist und welches nicht?“
Ungemach könne durch die Gesetzesnovelle auch auf die Hundezüchter zukommen, fürchtet Philipp Ita. „Hundezucht passiert im Ehrenamt, aus Liebhaberei“, sagt er. Ab zwei Würfen pro Jahr könnte die Zucht künftig aber als „sonstige wirtschaftliche Tätigkeit“ gelten. Was harmlos klingt, bedeute für Züchter in der Praxis höhere Kosten und mehr Aufwand: „Sie bräuchten dann etwa einen Quarantäneraum oder Personal für Betreuungspflichten. Schon jetzt ist ein Wurf für einen Züchter finanziell maximal eine schwarze Null. Wer tut sich das dann noch an?“
"Davon profitieren die Hundevermehrer"
Eine geringere Anzahl an Hundezüchtern hätte Folgen für die Tiergesundheit, gibt Ita zu bedenken: „Denn dann wird der Genpool kleiner.“ Und: „Davon profitieren nicht die Tiere – sondern die Hundevermehrer aus Osteuropa mit ihrem Kofferraumhandel.“
Zudem fürchtet Ita, dass gewisse Hunderassen künftig als Qualzucht gelten und nicht mehr gezüchtet werden dürfen. „Wir lehnen Qualzucht selbstverständlich ab, und wir müssen immer selbstkritisch auf die Entwicklung verschiedener Rassen schauen“, betont er. Debatten gebe es zum Beispiel immer wieder um den Mops oder um die Französische Bulldogge. „Verbote gewisser Rassen sind jedenfalls nicht der geeignete Weg: Damit stärkt man nur den illegalen Handel im Internet“, fügt Ita hinzu.
"Kursieren leider Missverständnisse"
Auf Nachfrage antwortete das Sozialministerium vorläufig nur mit einer knappen schriftlichen Stellungnahme: „Rund um den Entwurf kursieren leider einige Missverständnisse und Falschinformationen“, heißt es darin.
Das Ministerium habe auf Basis der Tierschutzvolksbegehren-Entschließung vom Dezember 2021 ein Paket zum Schutz von Heimtieren geschnürt. Mit diesem Paket solle vor allem das bestehende Qualzuchtverbot besser vollziehbar werden: „Hunde, die nicht atmen, fressen oder laufen können, sollen damit der Vergangenheit angehören“, ist in der Stellungnahme zu lesen. Um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, fänden mit Zoofachhandel sowie den Dachverbänden bereits Gespräche statt.
Am Donnerstag gab es nun eine Gesprächsrunde im Ministerium, bei der auch Ita und Popper zugegen waren. „Es war ein konstruktives Gesprächsklima“, beschreibt Ita. Bis Ende der Woche können sie nun ihre Stellungnahmen übermitteln. Nun hofft man, einen Konsens zu finden. Immerhin betrifft das Thema alle Haustierhalter, Züchter und Zoohändler Österreichs.
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