Streit um Schutzhütte am Großglockner: Alpenverein verliert vor OLG

Gamsgrubenweg Großglockner
Auch das Oberlandesgericht Graz gibt der Großglockner Hochalpenstraßen AG gegen den Österreichischen Alpenverein recht.

Mit allen Mitteln hat der Österreichische Alpenverein versucht, den von der Großglockner Hochalpenstraßen AG (Grohag) geplanten Neubau einer Schutzhütte beim Gamsgrubenweg zu verhindern. 

Einerseits deshalb, weil der Alpenverein der Ansicht ist, dass ein Teil des Areals in seinem Besitz stehe und das Schutzhüttenprojekt auch vom Rechnungshof als „Gefährdungspotenzial für den Nationalpark“ gesehen wird.

Das Oberlandesgericht Graz hat nun die Ansicht der ersten Instanz, nämlich dass die Grohag Eigentümer der Flächen sei, bestätigt. Sehr zur Freude von Grohag-Chef Johannes Hörl, der weiterhin mit dem Alpenverein an einer Lösung arbeiten will.

Abriss einer Hütte im Jahr 2016

2016 wurde die alte Hofmannshütte am Gamsgrubenweg, die der Alpenverein betrieben hatte, abgerissen. Nach dem Rückgang des Gletschers hatte sie ihre alpinistische Bedeutung für Glockner-Besteigungen verloren. 

Der Gamsgrubenweg führt von der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe an der Großglockner Hochalpenstraße bis zum Wasserfallwinkel, er ist komfortabel ausgebaut, nur leicht ansteigend und bietet Blick auf die beeindruckende Bergwelt des Hochgebirges inklusive Großglockner. 

40.000 bis 70.000 Besucher im Jahr

Aber der obere Teil des Gamsgrubenwegs befinde sich im Sonderschutzgebiet Großglockner-Pasterze und grenze direkt an das aufgrund der äußerst sensiblen Naturlandschaft noch stärker geschützte Sonderschutzgebiet Gamsgrube. Ein Verlassen des Weges ist streng verboten. 

Zudem ist der Weg wegen Steinschlaggefahr teilweise gesperrt. 40.000 bis 70.000 Menschen seien jeden Sommer am Gamsgrubenweg unterwegs, erklärte Grohag-Geschäftsführer Johannes Hörl gegenüber der APA, obwohl der Weg derzeit nicht bewprben werde. 

Die Besucher hinterließen ohne WC-Anlagen oder Hütte ihre Spuren in der Natur. Hörl möchte deshalb ein „Gesamtprojekt“ umsetzen, also den Weg absichern, unter anderem mit einer Galerie, und eine Hütte errichten, rund 100 Meter hinter dem Standort der früheren Hofmannshütte. Erst einmal müsse die GROHAG nun aber abwarten, ob der Alpenverein juristisch weiter kämpft. 

Grohag will mit Alpenverein reden

Hörl: „Erst wenn die Rechtskraft in dieser Causa eingetreten ist, werden wir uns mit den nächsten Schritten beschäftigen und natürlich auch mit der Nationalparkverwaltung, dem Land Kärnten und weiteren möglichen Partnern in Kontakt treten.“ Den Alpenverein hätte Hörl auch gern im Boot. 

Vom Alpenverein heißt es, dass man das Urteil erst prüfen müsse. ÖAV-Präsident Wolfgang Schnabl sagte in einer Stellungnahme zum KURIER: „Die Entscheidung hat uns überrascht. Wir müssen uns die Begründung im Detail ansehen und werden über mögliche weitere Schritte beraten.“ Der Alpenverein sei gegen jede weitere Verbauung im Glocknergebiet.

Eine ordentliche Revision gegen das OLG-Urteil wurde nicht zugelassen, sagte Gerichtssprecher Stefan Koller zur Apa. Eine außerordentliche Revision sei noch möglich. 

Enteignung als Ursprungskonflikt

Der Ursprung dieser Auseinandersetzung liegt in der Enteignung des Alpenvereins für die Errichtung des Gamsgrubenwegs in den 1930-er Jahren begründet. Der Alpenverein hat auch diese Enteignung bekämpft und bis zuletzt der Meinung, dass diese ausschließlich die Flächen für den Weg selbst umfasst hätte. 

Dass die Pläne für die neue Hütte nun auch auf Bereiche außerhalb des Weges zugreifen, habe den Alpenverein zur gerichtlichen Klärung der Besitzverhältnisse veranlasst. Mit dem Ergebnis, dass das Gericht der Grohag zugesprochen hat, die betroffenen Flächen "ersessen" zu haben. Was das Höchstgericht nun bestätigte. 

Bei dem aktuellen Projekt geht es um eine finanzielle Größenordnung von rund 3,5 bis 4 Millionen Euro. Es beinhaltet neben der neuen Schutzhütte auch Steinschlaggalerien, um den Bereich wieder sicher für Hochgebirgsbesucher begehbar zu machen. Die Hütte soll mit 25 Bewirtungsplätzen aktuell etwa halb so groß dimensioniert sein, wie ursprünglich geplant. 

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