Sehr zur Freude von Grohag-Alleinvorstand Johannes Hörl: „Wir können mit dem Gamsgrubenweg-Urteil sehr gut leben und werden nicht in die Berufung gehen."
Grohag sucht Aussöhnung
Man wolle deeskalierend und positiv wirken, "daher bleibt unsere Hand zum Österreichischen Alpenverein ausgestreckt", sagt Hörl: "Wir hoffen auf gute gemeinsame Lösungen für viele weitere Projekte in den Hohen Tauern, in der Glockner-Gruppe und auch am Gamsgrubenweg."
Vizepräsidentin des österreichischen Alpenvereins, Nicole Slupetzky, zeigte sich in einer ersten Stellungnahme konsterniert: „Wir waren vom Urteil wirklich extrem überrascht, weil wir wirklich davon ausgegangen sind, dass das unser Grund ist.“
Alpenverein geht bis zum Höchstgericht
Und Präsident Wolfgang Schnabl ergänzt: "Der Österreichische Alpenverein hat sich dazu bekannt, Verantwortung für sein Grundeigentum inmitten des hochsensiblen Sonderschutzgebiets Nationalpark Hohe Tauern zu übernehmen. Deshalb werden wir gegen die Entscheidung berufen."
Bei einer Niederlage in der Berufung werde der Alpenverein das Verfahren vor das Höchstgericht bringen, heißt es.
Der Ursprung dieser Auseinandersetzung liegt in der Enteignung des Alpenvereins für die Errichtung des Gamsgrubenwegs in den 1930-er Jahren begründet. Der Alpenverein hat auch diese Enteignung bekämpft und bis zuletzt der Meinung, dass diese ausschließlich die Flächen für den Weg selbst umfasst hätte. Dass die Pläne für die neue Hütte nun auch auf Bereiche außerhalb des Weges zugreifen, habe den Alpenverein zur gerichtlichen Klärung der Besitzverhältnisse veranlasst. Mit dem Ergebnis, dass das Gericht der Grohag zugesprochen hat, die betroffenen Flächen "ersessen" zu haben.
Konkrete Pläne werden später präsentiert
Konkrete Pläne der neuen Schutzhütte werden aktuell nicht herausgegeben, Hörl betont: „Erst wenn die Rechtskraft in dieser Causa eingetreten ist werden wir uns mit den nächsten Schritten beschäftigen und natürlich auch mit der NP-Verwaltung, dem Land Kärnten und weiteren möglichen Partnern in Kontakt treten, um ein Projekt weiterzuentwickeln. Selbstverständlich werden wir auch erneut versuchen den ÖAV (als Partner und Mitfinanzierer) mit ins Boot zu bekommen."
Hörl verweist in dem Zusammenhang auf eine von ihm zugesagte Co-Finanzierung eines Alpenvereinsprojektes im Jahr 2012 in dem Bereich in der Höhe von 17,5 Prozent.
Bei dem jetzt aktuellen Projekt geht es um eine finanzielle Größenordnung von rund 3,5 bis 4 Millionen Euro. Es beinhaltet neben der neuen Schutzhütte auch Steinschlaggalerien, um den Bereich wieder sicher für Hochgebirgsbesucher begehbar zu machen. Die Hütte soll mit 25 Bewirtungsplätzen aktuell etwa halb so groß dimensioniert sein, wie ursprünglich geplant.
Kritik vom Rechnungshof
Das Projekt Gamsgrubenweg wurde allerdings bereits kritisch vom Bundesrechnungshof beurteilt. In einem Bericht wurde die Schutzhütte als "Gefährdungspotenzial für den Nationalpark" beurteilt.
Das im Kärntner Teil des Nationalparks geplante Projekt habe das Potenzial wesentlicher Auswirkungen auf das Schutzgebiet, stellte der Rechnungshof fest: "Dieser rund drei Kilometer lange Panoramaweg führt von der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe (Besucherzentrum) an der Großglockner Hochalpenstraße über eine einfach begehbare Route durch mehrere Steinschlag-Galerien und -Tunnel in eine besonders eindrucksvolle Hochgebirgslandschaf. Dabei handelt es sich um die am strengsten geschützten Gebiete im Kärntner Teil des Nationalparks."
Kritische Lage im Sonderschutzgebiet
Denn der obere Teil des Gamsgrubenwegs befinde sich im Sonderschutzgebiet Großglockner-Pasterze und grenze direkt an das aufgrund der äußerst sensiblen Naturlandschaf noch stärker geschützte Sonderschutzgebiet Gamsgrube.
Der untere Teil des Weges führt durch die Kernzone. Das gesamte betroffene Gebiet ist auch Europaschutzgebiet, hält der Rechnungshof fest.
Dem hält man seitens der Grohag entgegen, dass es seitens des Landes Kärnten und der Nationalparkverwaltung bereits beschlossene Unterstützung für das Projekt gäbe.
Der Alpenverein hingegen hält eine neue Schutzhütte aus alpinistischer Sicht nicht für notwendig und werde deshalb dabei nicht mitfinanzieren. Auch Sicherungsgalerien für den Gamsgrubenweg im Falle einer Wiederöffnung für den touristischen Betrieb hält man beim Alpenverein zwar in diesem Fall für notwendig, weil die angesprochenen Touristen nicht über Steinschlaggefahren ausreichend Bescheid wissen könnten.
Daraus lasse sich wiederum keine Notwendigkeit einer Co-Finanzierung durch den Alpenverein ableiten.
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