Streit um Schulinspektor: Bescheid nach elf Jahren aufgehoben

Jener Beschwerdeführer, der nun Recht bekam, ist inzwischen über 60 Jahre alt und steht kurz vor der Pensionierung.
Unterschiedliche Mitteilungen waren nicht rechtens. Beschwerdeführer vor der Pension.

Ein Bescheid des österreichischen Unterrichtsministeriums zur Ernennung des Kärntner Landesschulinspektors für berufsbildende Pflichtschulen wurde vom Verwaltungsgerichtshof nach elf Jahren aufgehoben – und zwar weil die Behörde an die Bewerber keinen einheitlichen Bescheid ausgestellt hatte. Jener Beschwerdeführer, der nun Recht bekam, ist inzwischen über 60 Jahre alt und steht kurz vor der Pensionierung.

Der Pädagoge bewarb sich am 2. Jänner 2003 um die Planstelle eines Landesschulinspektors für Berufsbildende Pflichtschulen. Den Job erhielt per Ernennungsbescheid vom 30. November 2004 ein Mitbewerber. Beide Kandidaten waren übrigens der FPÖ zuzuordnen. So wie der damalige Landeshauptmann Jörg Haider und der damalige Landesschulratspräsident Heiner Zechmann.

Getrennte Wege

Der unterlegene Bewerber und der neue Landesschulinspektor, ein inzwischen 50-jähriger Mittelkärntner, gingen in politischer Hinsicht getrennte Wege – so wie es ihre ehemalige Partei tat. Und der unterlegene Bewerber ging vor Gericht. Die Causa zog sich bis 2011, als die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die Ernennung des Beschwerdeführers zum Landesschulinspektor erneut ablehnte.

In der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerde legte der mittlerweile Über-60-Jährige letztlich dar, ihm sei nur der Ablehnungsbescheid seiner Bewerbung zugestellt worden; nicht aber der Bescheid, mit welchem der Kontrahent zum Landesschulinspektor ernannt worden sei. Jetzt hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid tatsächlich wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts auf. Über die Bewerbungen sei eine Sachentscheidung zu treffen gewesen.

Diese hätte laut Ansicht des Gerichts jedoch nicht in Form gesonderter Bescheide an die abgewiesenen Bewerber ergehen dürfen. Immerhin würde die Abweisung eines Bewerbers in einem Zusammenhang mit der Besetzung der Planstelle durch einen Konkurrenten stehen. "Richtigerweise hätte die belangte Behörde daher nur einen einheitlichen Bescheid über die Besetzung der Planstelle zu erlassen gehabt, der allen Bewerbern um diese Planstelle zuzustellen ist", heißt es in der Begründung.

Provisorisch bestellt

Die inhaltliche Vorgehensweise der Bestellung wurde nicht in Frage gestellt, daher bleibt der aktuelle Landesschulinspektor im Amt. "Aufgrund des Urteils wurde er vom Bundesministerium mit der provisorischen Amtsführung betraut", teilt Rudolf Altersberger mit. Er verfolgt den Rechtsstreit seit elf Jahren, war einst "Vize" des Landesschulrats und ist nun Präsident. Altersberger: "Das Ministerium prüft derzeit die Sachlage und überlegt sich weitere Schritte in dieser Angelegenheit."

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