Streit um hohe Mauer: Stadt ist siegessicher
Stolz verkündete die Stadt Villach, dass ein Bürger mit seiner Beschwerde gegen den Bebauungsplan beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt sei. Nach Ansicht der Stadt ist es also in Ordnung, wenn ein Bauträger mit dem Sanktus der Kommune direkt an der Grundstücksgrenze zu einem Einfamilienhaus eine 14 Meter hohe Mauer für eine Wohnanlage aufzieht. Ob die Baubewilligung rechtens war, wird allerdings erst der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entscheiden.
Wie berichtet, kämpft Azim Kuric, 43, mit seiner Familie seit vier Jahren gegen das Projekt. Der Baustart ging im Oktober 2012 unter Polizeischutz über die Bühne. Für die Arbeiten muss die Familie monatelang ihren Privatgrund zur Verfügung stellen. Entstehen soll ein dreigeschoßiger, 14 Meter hohen Wohnbau, direkt an Kuric’ Grundstücksgrenze.
Villachs Behördenleiter Alfred Winkler erklärt: „Bei verdichteter, mehrgeschoßiger Bauweise wird konzipiert, wie man das Gelände am sinnvollsten nützen kann. Da wird dann nicht auf Grundstücksgrenzen geschaut. Und der Vorbesitzer von Kuric’ Grundstück hat dem Teilbebauungsplan der Stadt aus dem Jahr 1981 zugestimmt.“
Für diese Bauweise gebe es in Villach viele Beispiele, betont Winkler. Nur: Etwaige Häuser auf den Grundstücken sind längst abgerissen, Grundstücksgrenzen daher nicht mehr relevant. Kuric’ Anwalt Franz Unterasinger plädiert für eine abgetreppte Bauweise: „Da wäre das erste Geschoß mit etwa vier Meter Höhe direkt am Grundstück, die weiteren sind jeweils nach hinten versetzt.“
Auch hier kontert Winkler: „Der Bauwerber hat angeboten, zwei Geschoße aufzuziehen und das oberste nach hinten zu versetzen. Das wollte Herr Kuric nicht.“ Deshalb baue der Errichter eben so, „wie es erlaubt ist“.
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