„Wenn es über mehrere Tage friert mit deutlichen Minusgraden, wie das übers Wochenende der Fall war, frieren auch die Böden ein“, beginnt Meteorologin Franka Nawrath von der Geosphere Austria, vormals ZAMG, zu erklären. In der Zentrale auf der Hohen Warte in Wien messen die Forscher auch, wie schnell und wie tief die Böden frieren. „Dienstagmittag hatte es in fünf Zentimeter Tiefe aber wieder 0,5 Grad“, erklärt die Forscherin.
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Dass Dienstagfrüh trotz Plusgraden die Straßen regelrechte Eisbahnen wurden, habe sich einfach aus dem Umstand ergeben, dass es auf die gefrorenen Böden seit Montagnacht regnete. Bei der Messstelle Mariabrunn (Auhof) seien am Montag noch minus neun Grad gemessen worden, in der Wiener Innenstadt immerhin noch minus drei Grad.
„Da wir für Mittwoch bis zu 14 Grad erwarten, ist jedenfalls für Wien die Glatteisgefahr kein Thema mehr. Spannend wird die Glatteisfrage aber für manche Alpentäler von Tirol über Salzburg und die Steiermark.“ Inwieweit der Klimawandel dieses Blitzeis-Phänomen verursacht hat, ließe sich nicht so einfach beantworten. Die Daten der Monatsmittelwerte, unter Klima aktuell auf der ZAMG-Homepage abrufbar, zeigen aber, dass es um etwa 2,2 Grad wärmer ist als im Bezugszeitraum 1961 bis 1990.
Glatteis-Haftung
So ein Blitzeis entbindet Hausbesitzer übrigens nicht von der Pflicht, die Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft von Schnee zu säubern und bei Glatteis zu streuen. Dies gilt laut Straßenverkehrsordnung, wo das in § 93 „Pflichten der Anrainer“ gesetzlich geregelt ist, in der Zeit von 6 Uhr Früh bis 22 Uhr abends. Gesäubert und gestreut werden müssen übrigens auch Stiegenanlagen entlang der Liegenschaften.
Die Verpflichtung zum Schneeräumen und Streuen gilt auch in Fußgängerzonen und Wohnstraßen. Stürze auf eisglatten Gehwegen würden jedes Jahr zu rund 7.300 Verletzten in Österreich führen, rief das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) zu Vorsicht auf.
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Auf der Straße sind die Autofahrer verpflichtet, sich den winterlichen Fahrbedingungen anzupassen. Prinzipiell erhalten geschädigte Fahrzeuglenker bei Unfällen Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung des Verursachers, diese kann Zahlungen aber bei nicht angepasstem Fahrverhalten verweigern.
Und Straßenerhalter (Bund, Land, Gemeinden) haften bei Glatteis-Unfällen nur, wenn ihnen der Geschädigte grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, also wenn der Straßendienst grundlos untätig geblieben ist oder zu spät oder falsch gestreut hat.
Schülerbus rutschte in Tanksäule
Die teils spiegelglatten Straßen sorgten am Dienstag für zahlreiche Unfälle. Im Burgenland wurde acht Schüler und eine 20-Jährige bei einem Busunfall in Oberwart leicht verletzt worden. Der 55-jährige Fahrer des Linienbusses wollte auf der Bundesstraße einem Müllauto über einen Tankstellenbereich ausweichen, geriet aber wegen des Glatteises ins Rutschen und krachte in eine Tanksäule, so die Landespolizeidirektion Burgenland. Die verletzten Schüler sind laut Polizei zwischen elf und 17 Jahre alt. Sie wurden ebenso wie die 20-jährige Frau ins Krankenhaus Oberwart gebracht.
Zu rund 70 Einsätzen musste die Feuerwehr in Niederösterreich ausrücken. Im Bezirk Horn im Waldviertel rutschte sogar ein Lkw der Straßenmeisterei von der Straße und kam am Dach liegend zum Stillstand. Im Bezirk Baden blieb ein Linienbus hängen und konnte nicht mehr weiter. Das Glatteis führte auch zu 161 Rettungseinsätzen, landesweit habe es Stürze mit Rollern, Fahrrädern und von Fußgängern gegeben, teilte Philipp Gutlederer von Notruf NÖ mit.
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Auch in der Steiermark gab es zahlreiche Unfälle. Im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld kam gar ein Streuwagen des Straßendienstes von der Fahrbahn ab und rutschte in den Straßengraben.
In Tirol führten hängen gebliebene Lkw in der Früh zu einer Sperre der Fernpassstraße zwischen Nassereith und Lermoos. In Jenbach stürzte ein Pkw von einer eisglatten Gemeindestraße über eine Böschung.
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