Strafverfahren gegen Hebammen in Obersteiermark eingestellt

Babyboom blieb im Corona-Jahr zwar aus, Hebammen waren aber sehr gefordert.
Die Einstellung ist noch nicht rechtskräftig. Laut Medienberichten sei ein Kind verstorben, ein anderes schwerst behindert.

Der Fall hatte im Juli 2019 in der Steiermark Aufsehen erregt: Vier Frauen hatten wegen Komplikationen bei den Geburten ihrer Kinder geklagt. Das Verfahren gegen unter anderem drei Hebammen wurde nun eingestellt, wie die Sprecherin des Landesgerichts Leoben, Sabine Anzenberger einen Bericht der Kronen Zeitung bestätigte. Doch sei die Einstellung nicht rechtskräftig und noch Rechtsmittel möglich.

Schwerwiegende Komplikationen bei Geburt

In der Causa war es um vier Fälle gegangen, die sich zwischen 2010 und 2014 zugetragen hatten. Vier Frauen hatten zuletzt im Juli 2019 in einer Pressekonferenz in Graz berichtet, dass es bei der Geburt ihrer Kinder im Diakonissenkrankenhaus Schladming (DKH) zu schwerwiegenden Komplikationen gekommen sei.

Laut Medienberichten starb ein Neugeborenes, ein anderes Kind sei heute schwerst behindert. Angestrengt wurden dann Strafverfahren gegen drei Hebammen, einen Gynäkologen und das Spital selbst. Die Staatsanwaltschaft Graz hatte in vier Fällen beim Landesgericht Leoben einen Strafantrag gegen das genannte Personal und das DKH eingebracht.

Verfahren nach Gutachten eingestellt

Der Vorwurf lautete, die Hebammen hätten Fachärzte nicht oder zu spät zu Hilfe gerufen. Nach einem Gutachten eines Sachverständigen für Gynäkologie und Geburtshilfe als quasi Basis der Klage und einem weiteren Gutachten, das die Beschuldigten entlastete, wurde das Strafverfahren mit 8. April eingestellt.

Laut dem offenbar entlastenden Gutachten seien von der Landessanitätsbehörde die für Fachärzte eingeräumten Zeitfenster für Anfahrt und Diagnose bei Notfällen zu groß und daher ausschlaggebend für die schlimmen Ausgänge bei den betroffenen Geburten gewesen, berichtete die Zeitung am Sonntag.

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