Steirer vor Gericht: Er fuhr aus Eifersucht mit Auto auf Paar zu

Verhandelt wird am Landesgericht Graz
26-Jähriger war nicht zurechnungsfähig und wurde in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Weil er mit dem Auto im Dezember 2022 auf Passanten losgefahren war, stand ein 26-Jähriger am Montag vor einem Geschworenensenat. An sich hätte die Anklage auf Nötigung und versuchten Mord gelautet, da er aber vom Sachverständigen als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, stand nur eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum im Raum.

Der Steirer leugnete die Tötungsabsicht: „Ich wollte sie nur ein bisschen einschüchtern“, lautete seine Rechtfertigung.

Der 26-Jährige hatte die junge Frau aus der Nachbarschaft kennengelernt und sich mit ihr angefreundet. Es gab auch hin und wieder sexuellen Kontakt, doch zusammen waren die beiden nach Angaben des Mannes nie.

"Er ist in Rage geraten"

Trotzdem ärgerte es ihn offenbar maßlos, als die 22-Jährige plötzlich einen Freund hatte. Er soll sie zwei Mal angerufen und gedroht haben, er werde sie und ihren Partner „aufschlitzen“ und „abstechen“. Am 26. Dezember ging die Frau dann mit ihrem Freund in Hart bei Graz spazieren, als der 26-Jährige mit dem Auto vorbeikam.

„Er ist in Rage geraten“, meinte die Staatsanwältin. Dann soll er gewendet haben und auf die beiden direkt zugefahren sein. Kurz davor wich er zwar noch aus, fuhr aber noch gegen einen Begrenzungspflock. Die beiden Spaziergänger konnten gerade noch ausweichen.

"Hassliebe"

„Ich wollte niemandem weh tun, ich wollte sie nur erschrecken“, betonte der Betroffene mehrmals. Sein Verteidiger sprach von einer „Hassliebe“. Die beiden „können nicht miteinander, aber auch nicht ohne einander“.

Der 26-Jährige war an diesem Abend auch nicht nüchtern gewesen. Laut Anklägerin wendete der Steirer nach dem ersten Versuch und fuhr ein zweites Mal auf das erschrockene Paar zu. Spuren dazu gab es keine, nur die Aussage des Opfers.

Die Frau hatte vor Gericht Mühe, die Erinnerungen zu koordinieren und den Ablauf einigermaßen verständlich zu schildern. Sie bestand darauf, nur in Abwesenheit des Betroffenen auszusagen, konnte aber auch dann die Tränen nicht zurückhalten.

Sie bestritt, dass es sich um eine On-off-Beziehung gehandelt habe. Nachdem er sie geschlagen und sie ihn angezeigt hatte, wollte sie nach eigenen Angaben mit ihm nichts mehr zu tun haben.

„Er ist von hinten auf uns zu gefahren und wollte uns anfahren, die Reifen haben gequietscht“, erinnerte sie sich. „Wir sind in den Acker gesprungen“, erzählte die Frau, die das Geschehen sichtlich noch nicht verarbeitet hat, weiter.

Die Geschworenen befanden, dass es kein versuchter Mord war, sehr wohl aber eine gefährliche Drohung und Nötigung. Schuldspruch gab es wegen der fehlenden Zurechnungsfähigkeit keinen, es wurde die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verfügt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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