Stallpflicht in Kärnten wegen Vogelgrippe-Gefahr

Stallpflicht in Kärnten wegen Vogelgrippe-Gefahr
In 64 Gemeinden müssen Bestände mit mehr als 350 Tieren nach drinnen. Keine Gefahr für den Menschen.

Bestände mit mehr als 350 Tieren haben in Kärnten ab sofort eine Stallpflicht, da die Gefahr einer Geflügelpest, der sogenannten Vogelgrippe, droht. Dies teilte das Land am Freitag in einer Aussendung mit. Betroffen sind 64 Gemeinden, die als Risikogebiet gelten. Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit sind die aktuell festgestellten viralen Vogelgrippestämme für den Menschen nicht gefährlich und werden nicht über Lebensmittel übertragen.

Das Virus zeige bei den Wirten keine Symptome, die eigenen Tiere müssen vor jedem Kontakt geschützt werden. "Zu diesem Zeitpunkt ist es für den Geflügelhalter immens wichtig, seine Tiere vor dem Kontakt mit dem Virus zu schützen, das vor allem bei Wildvögeln, die keine Symptome zeigen, vorkommt", erläuterte der Veterinärreferent der Stadt Villach, Christian Pober (ÖVP).

Die Fütterung und Tränkung von Beständen mit weniger als 350 Tieren darf nur noch im Stall erfolgen oder unter einem Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert. Es wird jedoch auch für kleinere Bestände die Stallhaltung empfohlen. Risikogebiet ist Villach aufgrund seiner geografischen Lage, so Pober: "Die Nähe zu den Seen und großen Flüssen macht Villach zum Risikogebiet."

Meldepflicht

Laut Aussendung der Stadt Villach sind tot aufgefundene, wildlebende Wasser- und Greifvögel dem Amtstierarzt zu melden. Geflügelhalter müssen sich ebenfalls beim Amtstierarzt melden, sollte die Futteraufnahme der Tiere um mehr als 20 Prozent abnehmen, die Eierproduktion für mehr als zwei Tage um mehr als fünf Prozent verringert sein oder eine Sterblichkeitsrate von mehr als drei Prozent in einer Woche erreicht werden.

Aktuell ist ganz Europa von der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) betroffen. In Österreich ist sie in einem kleinen Geflügelbetrieb in Niederösterreich aufgetreten.

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