Spionage-Krimi um Egisto Ott: Staatsanwaltschaft beantragt U-Haft

Spionage-Krimi um Egisto Ott: Staatsanwaltschaft beantragt U-Haft
U-Haft-Antrag für Ex-Verfassungsschützer wegen Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr. Ebenso für seinen Verwandten.

Was verbindet die Jahre 2021 und 2024?

Im Fall von Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott, der im Verdacht steht hochsensible Informationen an den russischen Geheimdienst verkauft zu haben und am Karfreitag in seiner Kärntner Villa festgenommen wurde, der Umstand einer U-Haft.

Bereits vor drei Jahren wurde Ott im Zuge von Spionageermittlungen in U-Haft genommen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien wurde der Ex-Verfassungsschützer, er schied 2017 aus dem Amt, allerdings recht rasch wieder enthaftet. Die Begründung damals: die Haftgründe der Verdunkelungsgefahr bzw. Tatbegehungsgefahr lagen offenbar nicht vor.

U-Haft-Antrag auch für Verwandten

Dieses Mal wird die Staatsanwaltschaft Wien nun im Fall Ott erneut U-Haft beantragen, wie die Sprecherin Nina Bussek gegenüber dem KURIER bestätigte. "Die beiden Männer wurden gestern Abend in eine Justizanstalt eingeliefert. Wir werden im Laufe des Tages die U-Haft beantragen." Die Gründe für die U-Haft: Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr. Also exakt jene, wie vor drei Jahren.

Ott war seit Freitag intensiv von Ermittlern des Bundeskriminalamts zu den Vorwürfen befragt worden, mit welchen Ergebnissen, wird sich zeigen.

Somit dürften die Vorwürfe auch gegen den zweiten Mann, ein Verwandter Otts, der ebenfalls am Freitag festgenommen wurde, schwer wiegen.

 

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