"Sperrstund" um 2 Uhr verordnet – weil Disco-Gäste zu laut sind

"Sperrstund" um 2 Uhr verordnet – weil Disco-Gäste zu laut sind
Gericht sieht die Gesundheit der Anrainer durch lärmendes Publikum gefährdet.

Aggressive Beats, gepaart mit einem DJ, der den Lautstärkeregler nicht ganz unter Kontrolle hat, führten im Zusammenhang mit Discos schon oft zu Anrainerbeschwerden. Im kärntnerischen St. Kanzian muss allerdings ein Tanztempel um 2 Uhr schließen, weil die Gäste zu laut waren. Für die Diskothek "Joy" in St. Kanzian am Klopeinersee gibt es einen entsprechenden Rechtsspruch des Landesverwaltungsgerichts Kärnten vom 13. Oktober 2014.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Anrainerbeschwerde vom Februar 2012 über unzumutbare Lärmbelästigungen durch die Betriebsanlage der Disco von Hubert Jesse aus der Tourismusregion St. Kanzian. Die Abteilung 8 (Schall- und Elektrotechnik) der Kärntner Landesregierung führte eine Schallpegelmessung durch. Zwar wurde durch den Sound der erlaubte Pegel von 40 dB kaum überschritten, der Sachverständige kam allerdings zum Schluss, dass sich die Beschwerden der Anrainer auf das zum Teil lautstarke Verhalten von Personen auf den öffentlichen Straßen und Wegen beziehen würden.

"Johlen und Gröhlen"

In einer Stellungnahme der ebenfalls anwesenden Amtsärztin heißt es, in der Zeit von 1.45 Uhr bis 2.30 Uhr komme es "durch das Verhalten von Personengruppen wie lautes Sprechen, Schreien, Zurufen, lautes Lachen, Kreischen, Johlen und Grölen immer wieder zu erheblichen Lärmentwicklungen in der sonst sehr ruhigen Wohngegend." Erschwerend wertet sie, dass das Gästeverhalten "Impulscharakter und Informationshaltigkeit aufweise, sodass eine zusätzliche Weckwirkung und Verstärkung der Störung vorliege". Schallreize würden in der zweiten Nachthälfte häufiger zum Aufwachen führen, die Wiedereinschlafzeit wäre verlängert. Die Amtsärztin sah eine erhebliche Belästigung und Störung des Wohlbefindens und somit durchaus die Gesundheit der Anrainer gefährdet und empfahl die Einschränkung der Betriebszeit auf 2 Uhr.

Die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt erließ im April 2014 einen entsprechenden Bescheid, gegen den Disco-Betreiber Jesse Beschwerde erhob. Diese wurde nun vom Landesverwaltungsgericht als unbegründet abgeschmettert.

"Für mich unverständlich. Ich habe 2014 sogar Security-Kräfte engagiert, um das Umfeld möglichst ruhig zu halten. Angetrunkene und Minderjährige dürfen nicht ins Joy – was kann ich dafür, wenn die dann auf der Straße randalieren?", fragt Jesse.

Berufung angedacht

Er lebe vom Tourismus, von den wenigen Sommermonaten am Klopeinersee. "Für mich macht es einen großen Unterschied, ob ich um 2 Uhr oder um 4 Uhr schließe. Die Gäste kommen ja teilweise erst nach Mitternacht", sagt er und schätzt den Einnahmeverlust durch den verordneten Betriebsschluss auf 70 Prozent. Ob er Berufung gegen das Urteil des Landesverwaltungsgerichts einlegt, sei noch unklar.

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