Soldat in SS-Uniform: Diversion für Vorgesetzten

Soldat in SS-Uniform: Diversion für Vorgesetzten
Der Vorgesetzte hat dem 36-jährigen Soldaten erzählt, dass die Polizei in die Kaserne kommen wird.

Nachdem im Sommer ein 36-jähriger Bundesheer-Soldat wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt worden war, hat nun ein Vorgesetzter des Mannes eine Diversion bekommen. Ihm war Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen worden: Er hatte dem 36-Jährigen erzählt, dass die Polizei wegen einer Anzeige in die Kaserne kommen wird, bestätigte Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, einen Bericht der "Kleinen Zeitung".

Laut Kitz hatte der Mann die Verfehlung zugegeben und die Diversion in Höhe von 3.000 Euro auch schon bezahlt. Aus strafrechtlicher Sicht ist die Sache damit erledigt. Konkret hatte der Vorgesetzte dem 36-Jährigen gesagt, dass die Polizei zur Befragung vorbeikommen werde. Vor einer Durchsuchung des Spindes habe er allerdings nicht warnen können, so Kitz: "Das hat er nämlich selbst nicht gewusst." In dem konkreten Fall war auch noch gegen einen weiteren Soldaten ermittelt worden, der bei dem Gespräch dabei war. Ihm wurde aber kein Fehlverhalten nachgewiesen, weshalb die Ermittlungen eingestellt wurden.

Disziplinarverfahren eingeleitet

Laut Bundesheer-Sprecher Michael Bauer wurden gegen beide Soldaten - jenen, der eine Diversion bekommen hat und jenen, gegen den die Ermittlungen eingestellt wurden - Disziplinarverfahren eingeleitet. Beide Verfahren wurden abgeschlossen, mit welchem Ergebnis, könne er aber aus rechtlichen Gründen nicht sagen, erklärte Bauer im Gespräch mit der APA. Beide Soldaten seien aber nach wie vor im Dienst.

Der 36-jährige Soldat war im Juli am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu zehn Monaten bedingter Haft und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Von der Disziplinarbehörde bekam er nur eine Geldstrafe, was in den vergangenen Tagen für Diskussionen gesorgt hatte. Der vom Verteidigungsministerium bestellte Disziplinaranwalt hatte zwar die Möglichkeit einer Entlassung angesprochen, eine solche aber nicht beantragt, sondern nur eine Geldstrafe von knapp 5.000 Euro.

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