So wehren sich geplagte Mieter

Symbolbild
Eine Tabelle verrät, wie man den Hausherrn zur Mängelbehebung bringt.

Schimmel im Kinderzimmer, Gestank aus den Mistkübeln bis ins Wohnzimmer, höchstens 17 bis 18 Grad im Winter: Mieter brauchen sich wesentliche Mängel ihrer Wohnung längst nicht mehr gefallen lassen – das Druckmittel gegenüber dem Vermieter heißt Mietzinsminderung.

So wie es eine "Frankfurter Tabelle" und eine "Wiener Liste" für den Abzug vom Pauschalpreis bei Reisemängeln gibt, sammelt der Wiener Rechtsanwalt Heike Lindinger seit Jahren Urteile für seinen Wiener Mietzinsminderungsspiegel (Praxishandbuch erschienen bei Manz, 28 Euro). Er dient als Orientierungshilfe für Vermieter und Mieter, wie viel Prozent vom Zins bei welchen Gewährleistungsmängeln zurückbehalten werden können.

Blind verlassen darf man sich darauf freilich nicht, den Mieter trifft aber auch kein grobes Verschulden, wenn er zu viel abzieht. Man sollte den einbehaltenen Betrag zur Seite legen, falls er zu hoch gegriffen war und später nachgezahlt werden muss. Anwalt Lindinger weiß aus Erfahrung, dass die Vermieter nicht reagieren, wenn der Mieter zu wenig vom Zins zurückhält. Den Mangel zu beseitigen ist für den Hausherrn oft teurer. "Zehn Prozent Mietzinsminderung sind relativ leicht zu erreichen", sagt Lindinger.

Lauwarm

Zum Beispiel dann, wenn sich der Mieter allerhöchstens lauwarm zu duschen traut, weil er sich schon oft verbrannt hat. Der Vermieter muss für konstante Wassertemperatur sorgen. 20 Prozent Minderung stehen dem Mieter zu, wenn wegen undichter Fenster im Winter nicht mehr als 17 bis 18 Grad Raumtemperatur erreicht werden. Fällt der Boiler aus, sodass man gar nicht mehr warm duschen kann, sind bis zu 33 Prozent Abzug möglich (aus dem in der Fachzeitschrift immolex veröffentlichten Update des Mietzinsminderungsspiegels). Schimmel in der Wohnung wird im Durchschnitt mit minus zehn Prozent berechnet, es kommt aber darauf an, wo er sich bildet.

Türenschlagen, Stöckelschuh-Geklapper und das Schrillen des Weckers, dieser aus der Nachbarwohnung durch die dünnen Wände dringende Lärm wird in der Regel mit 15 Prozent Mietzinsminderung berechnet. Und zwar so lange, bis Abhilfe geschaffen wurde. Der Vermieter kann dazu angehalten werden, Mieter zu ermahnen, in der Wohnung mit Filzpatschen zu gehen.

Gegen gesundheitsgefährdende Geruchswerte durch den Gestank, der von den Mistkübeln in die Wohnung strömt, kann man mit 30 Prozent Abzug vorgehen.

Eingerüstet

Die Mietzinsminderung steht auch Mietern von Lokalen zu. Die eingeschränkte Wahrnehmbarkeit eines Geschäfts und der erschwerte Zutritt wegen eines Gerüstes ist bis 50 Prozent Abzug "wert". Abhilfe kann der Vermieter schaffen, indem er die Baustelle abdeckt. Etwa mit einer Fassadenspiegelung, die für den betroffenen Geschäftsinhaber als Werbefläche zur Verfügung gestellt wird.

Lindinger rät dazu, die Mängel zu dokumentieren. Auch akustisch, wenn z. B. die Heizkörper klopfen. Dann schriftliche Meldung an Hausverwaltung oder Vermieter, und wenn sich nichts tut, einen Teil vom Zins einbehalten.

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