So viele Raserautos wurden bisher in Österreich beschlagnahmt

Mit 230 km/h raste ein 36-jähriger Serbe mit seinem weißen BMW 530i auf der Westautobahn. Das Auto des Mannes war das erste Fahrzeug, das in Oberösterreich beschlagnahmt wurde. Ihm sei nicht bewusst gewesen, wie schnell er unterwegs war, rechtfertigte sich der Serbe gegenüber der Schweizer Zeitung 20 Minuten.
Der BMW des 36-Jährigen ist eines von 16 Fahrzeugen, das seit Inkrafttreten der 34. Novelle des Straßenverkehrsordnung (StVO) am 1. März von der Polizei vorläufig beschlagnahmt wurde.
Abnahmen in fast allen Bundesländern
Laut Angaben der Landespolizeidirektionen wurden bis zum Osterwochenende in NÖ sechs Fahrzeuge – inklusive einem Motorrad – vorläufig abgenommen sowie je eins in Vorarlberg, Tirol, der Steiermark, Wien und OÖ.
Zwei Raser wurden im Burgenland ihre Autos los, in Salzburg und Kärnten gibt es noch keine Fälle. Am Osterwochenende wurden zudem die Autos dreier junger Männer beschlagnahmt: Ein 20-Jähriger soll auf der Südosttangente in Wien mit 249 km/h unterwegs gewesen sein, und zwei Männer in Tirol dürften mit 125 km/h durch das Ortsgebiet in Rum gefahren sein.
Das Innenministerium (BMI) gab auf Anfrage lediglich die Beschlagnahmen im Zeitraum von 1. bis 15. März bekannt. „Die Exekutivkräfte der Landespolizeidirektionen vollziehen die StVO [...] für den Landeshauptmann. Im Anlassfall sprechen Exekutivbeamte zunächst eine ,vorläufige Beschlagnahme‘ aus“, heißt es vom BMI.
Behörde entscheidet, was mit dem Fahrzeug passiert
Die örtlich zuständige Verkehrsbehörde (in manchen Bundesländern sind das Bezirksverwaltungsbehörden, in anderen die Landespolizeidirektionen oder auch Magistrate) entscheidet dann, was mit dem beschlagnahmten Fahrzeug passiert.
Da die Entscheidung über eine endgültige Abnahme oder Versteigerung des Fahrzeugs von der örtlichen Verkehrsbehörde getroffen wird, könne seitens des BMI nicht allgemein beantwortet werden, wie viele Autos insgesamt bereits an ihre Besitzer zurückgegeben oder versteigert wurden.
Ein Lenker bekam sein Auto zurück
Ein Fall, bei dem der Pkw zurückgeben wurde, ereignete sich Mitte März in Wien. Ein 28-Jähriger soll da mit 114 km/h über den Hernalser Gürtel gerast sein. Nachdem dem Mann sein VW Scirocco abgenommen worden war, konnte er ihn kurze Zeit später wieder abholen.
Laut Polizei hat der Lenker die Voraussetzung für eine behördliche Beschlagnahmung nicht erfüllt: Da der Mann zwar um mehr als 60 km/h zu schnell im Ortsgebiet unterwegs war, er aber offenbar keine einschlägige Vorstrafe hatte, wurde ihm das Auto wieder ausgehändigt.
Beschlagnahme: Seit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung vom 1. März 2024 kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerhalb des Orts das Fahrzeug beschlagnahmt und in weiterer Folge versteigert werden.
Vorstrafen: Gibt es eine einschlägige Vorstrafe, etwa wegen einer Teilnahme an einem illegalen Autorennen oder wegen des Entzugs des Führerscheins, ist die Beschlagnahme schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.
„Grundsätzlich sind für uns sowohl Beschlagnahme als auch Verfall eine strenge Einzelfallprüfung. Der Dreh- und Angelpunkt für diese beiden Maßnahmen sind einerseits das Vorliegen von früheren Delikten und andererseits eine individuell zu treffende Prognose“, hieß es vonseiten des BMI.
Dass sich die Zahl der abgenommenen Fahrzeuge bisher in Grenzen hält, überrascht den Verkehrspsychologen Rainer Christ nicht: „Leute, die gerne schnell fahren, haben mitbekommen, dass ihnen ihr Auto abgenommen werden kann. Ich glaube, sie verzichten deswegen jetzt nicht aufs Schnellfahren, sind dabei aber vorsichtiger“, so Christ.
Zivilstreifen sind oft leicht erkennbar
Speziell, was den Blick nach rechts oder links beim Überholen betrifft. „Zivilstreifen sind für deren geschulte Augen relativ leicht zu erkennen. Es sitzen meistens zwei Männer mittleren Alters drin, und sie fahren einen Wagen mit starkem Motor“, erklärt der Experte.

Rainer Christ Verkehrspsychologe: „Will man wirklich leidenschaftliche Raser aus dem Verkehr ziehen, ist das sicher eine gute Methode“
Werden ihre Fahrzeuge, für die sie Unmengen an Steuer- und Versicherungsgelder ausgeben, beschlagnahmt, geht das den Betroffenen oft nahe.
„Sie versuchen in der Regel alles, um ihr Auto zurückzubekommen. Es gab bei uns schon Anfragen, ob man selbst bei der Versteigerung des eigenen Autos mitbieten könnte“, schildert der Verkehrspsychologe. Prinzipiell hält Christ die Maßnahme für sinnvoll. „Anonymverfügungen, bei denen Leute eine Geldstrafe bekommen, sind mittlerweile ein Massenverfahren. Will man wirklich leidenschaftliche Raser aus dem Verkehr ziehen, ist das sicher eine gute Methode.“
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