Sind Frauenärztinnen besser?

Angeblich wünschen sich Frauen eher eine Frauenärztin als einen Frauenarzt (Symbolbild)
Gynäkologe beklagt Ungleichbehandlung bei Kassenverträgen.

Frauen lassen sich lieber von Gynäkologinnen untersuchen als von deren männlichen Kollegen. Das behauptet zumindest die Bundesregierung und bevorzugt Ärztinnen bei der nach einem Punktesystem organisierten Vergabe von Krankenkassen-Verträgen. Weibliche Bewerber bekommen automatisch 7,5 der maximal erreichbaren 75 Punkte und hängen so gleich qualifizierte Männer ab.

Ein Salzburger Frauenarzt wollte sich das nicht gefallen lassen und beschwerte sich wegen Gleichheitswidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Das Geschlecht dürfe keine berufliche Anforderung sein (mit kleinen Ausnahmen wie z. B. Tänzerinnen oder Schauspielerinnen in bestimmten Rollen). Die Begründung für die Bevorzugung der Frauenärztinnen, sie würden bei Patientinnen besondere Vertrauenswürdigkeit genießen, müsste dann auch für Urologen gelten. Denn dort seien Frauen ebenso einem Eingriff in ihre Intimsphäre ausgesetzt.

Das Gesundheitsministerium hält die Bevorzugung für nicht unverhältnismäßig. Und im Sinne einer flächendeckenden Versorgung mit leistbaren Kassen-Gynäkologinnen für geboten. In Kärnten wurde durch die "positive Diskriminierung" zulasten der Männer das Angebot von null Frauenärztinnen mit Kassenvertrag auf immerhin eine erhöht (bei 23 männlichen Kollegen), in Salzburg von drei auf sieben (19 Männer), in Wien von 22 auf 25 (65 männliche Gynäkologen).

Thema Sexualität

Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe würden Studien zufolge mehr auf Gefühle und Partnerschaftsprobleme eingehen; männliche Gynäkologen hätten eine Scheu, Patientinnen zum Thema Sexualität zu befragen.

In seiner Argumentation wagt sich das Gesundheitsministerium auf ein heikles Gebiet: Bei Musliminnen und deren "kulturell unterschiedlichem Schamgefühl" sei der Mangel an Frauenärztinnen ein Problem. Da sie sich Wahlärztinnen nicht leisten könnten, sei zu befürchten, dass sie auf Schwangerschaftsuntersuchungen verzichten. Generell werde auch die Brustkrebsvorsorge gebremst. Eine Entscheidung des VfGH gab es am Mittwoch noch nicht.

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