Seltene Allianz bringt Gesetz vor Höchstgericht

Einig: Lambert Schönleitner, Claudia Klimt-Weithaler, Mario Kunasek (von li.)
FPÖ, Grüne und KPÖ gehen gegen die steirische Wohnunterstützung vor.

Sandra hat einen Vollzeit-Job und lebt alleine mit ihrer elfjährigen Tochter. Samt Alimenten und Familienbeihilfe hat sie monatlich rund 1400 Euro netto zur Verfügung. Bis September 2016 bekam sie rund 170 Euro Wohnbeihilfe pro Monat vom Land. Dann wurde die "Wohnunterstützung" eingeführt und Sandra bekam nur noch 18 Euro Zuschuss. Jetzt wird nämlich die Familienbeihilfe zum Einkommen gezählt, davor wurde sie das nicht.

Die Grazerin ist nicht allein. Die "Wohnunterstützung neu" treffe 10.000 bis 15.000 Steirer, kritisiert eine ungewöhnliche politische Phalanx: FPÖ, Grüne und KPÖ bringen das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof, weil sie dessen Rechtmäßigkeit anzweifeln.

Ein Drittel der Stimmen

So etwas gab es in der steirischen Politikgeschichte noch nie: Erst seit den Landtagswahlen 2015 hat die Opposition gemeinsam genügend Stimmen für so ein Vorhaben, ein Drittel nämlich. Blaue, Grüne und Kommunisten stellen 19 der 48 Mandatare. "Das Setting ist ungewöhnlich", merkt FPÖ-Landeschef Mario Kunasek an. "Man darf für die Zukunft aber nicht ausschließen, dass es weitere Zusammenarbeit gibt."

Aber jetzt geht es um die "Wohnunterstützung". Das neue Gesetz wurde im Juli 2016 von ÖVP und SPÖ beschlossen und trat zwei Monate später in Kraft, um die bisherige Wohnbeihilfe abzulösen: 30.000 Haushalte haben sie bisher bezogen. Das Land dotierte einen Härtefonds mit fünf Millionen Euro; für die Opposition ein Zeichen auch dafür, dass mit Problemen Betroffener gerechnet wurde.

Nach drei Monaten wurde das neue Gesetz dann auch schon novelliert: War die Einkommensgrenze für Einzelpersonen zuerst die Höhe der Mindestsicherung (837 Euro), stieg sie nun auf die Höhe der Mindestpension (889 Euro). Die Vermögensgrenze der Bezieher wurde von 4000 Euro auf 10.000 Euro angehoben.

Einkommen der Eltern

Für FPÖ, Grüne und KPÖ ist das aber keine ausreichend große Reparatur. Abgesehen von den finanziellen Einbußen für Betroffene sei die "Wohnunterstützung neu" auch rechtlich nicht haltbar, kritisiert KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler. So widerspreche das Gesetz unter anderem dem Gleichheitsgrundsatz: Um zu berechnen, ob Studierende Anspruch haben, wird das Einkommen ihrer Eltern als Basis genommen, und nicht das der Studenten selbst.

Lambert Schönleitner (Grüne) kritisiert außerdem, dass die "Wohnunterstützung neu" nicht als Gesetzesvorlage in den Landtag kam. Statt dessen wurde sie als selbstständiger Antrag von Schwarz-Rot eingebracht. So sei das Begutachtungsverfahren umgangen worden.

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