Sechs Jahre Haft nach Missbrauch an Kindern

Der Platz der Angeklagten im Gerichtssaal
38-jähriger vorbestrafter Pädophiler überredete Mädchen in Sozialen Medien, ihm Nacktfotos zu schicken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 38-Jähriger ist am Montag am Landesgericht Feldkirch zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, weil er nach Ansicht des Gerichts mehrere Kinder auf Online-Plattformen aufgefordert hatte, Nacktfotos und Videos von sich selbst zu machen und ihm diese zu schicken. Wie Vorarlberger Medien berichteten, gab der einschlägig vorbestrafte Pädophile die Aufnahmen teilweise auch weiter und veröffentlichte sie in sozialen Netzwerken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 38-Jährige war laut den Medienberichten geständig, nachdem er zuerst noch angegeben hatte, er habe nicht gewusst, dass die Mädchen minderjährig seien. Er hatte die zwölf bis 14 Jahre alten Opfer auf Online-Plattformen kontaktiert und aufgefordert, ihm einschlägige Bilder und Videos zu schicken. Zwei der Videos, auf denen die Mädchen zu erkennen waren, machte der Pädophile auf Facebook 100 Nutzern zugänglich.

Tatbestand erfüllt

Für das Schöffengericht war der Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen erfüllt, auch wenn der Angeklagte keine direkten Handlungen an den Mädchen vorgenommen hat. Richter Martin Mitteregger sah die Strafe von sechs Jahren auch als Warnung für die Allgemeinheit: Es müsse jedem klar sein, dass das Internet für Kinder sehr gefährlich sein könne und dass, wer es zum Missbrauch von Kindern und Jugendlichen nütze, mit harten Strafen zu rechnen habe.

Neben der Haftstrafe wurde der 38-Jährige zur Zahlung eines Teilschmerzengelds von 2.000 Euro an eines der Mädchen verurteilt. Der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

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